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Gesetzgebungsnewsletter für Oberösterreich
LGBl. Nr. 95 bis 97/2022

11/2022

Sehr geehrte Damen und Herren!

Seit 1. Jänner 2015 wird das Landesgesetzblatt für Oberösterreich rechtlich verbindlich im Rechtsinformationssystem RIS kundgemacht.
- Rechtsverbindlich ist ausschließlich das elektronisch signierte PDF-Dokument.
- Bei Landesgesetzen und Vereinbarungen können Sie auch die Erläuterungen abrufen.

Mit diesem Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Rechtsvorschriften des Landes Oberösterreich:

LGBl. Nr. 95/2022

Landesgesetz, mit dem das Oö. Landschaftsabgabegesetz geändert wird (Oö. Landschaftsabgabegesetz-Novelle 2022)

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LGBl. Nr. 96/2022

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Bautechnikverordnung 2013 geändert wird (Oö. Bautechnikverordnungs-Novelle 2022)

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LGBl. Nr. 97/2022

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden der politischen Bezirke Eferding, Grieskirchen und Wels-Land über die Bildung eines Gemeindeverbands für die Erhaltung des ländlichen Wegenetzes („Wegeerhaltungsverband Hausruckviertel“) genehmigt wird

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Dieser Newsletter wird herausgegeben von

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Verfassungsdienst
4021 Linz, Landhausplatz 1