Land Oberösterreich
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(Quelle: fotolia)
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Gesetzgebungsnewsletter für Oberösterreich LGBl. Nr. 68 bis 77/2022
07/2022
Sehr geehrte Damen und Herren!
Seit 1. Jänner 2015 wird das Landesgesetzblatt für Oberösterreich rechtlich verbindlich im Rechtsinformationssystem RIS kundgemacht. - Rechtsverbindlich ist ausschließlich das elektronisch signierte PDF-Dokument. - Bei Landesgesetzen und Vereinbarungen können Sie auch die Erläuterungen abrufen.
Mit diesem Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Rechtsvorschriften des Landes Oberösterreich:
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LGBl. Nr. 68/2022
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Landesgesetz, mit dem das Oö. Hundehaltegesetz 2002 geändert wird (Oö. Hundehaltegesetz-Novelle 2022)
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LGBl. Nr. 69/2022
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Landesgesetz, mit dem das Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002 geändert wird
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LGBl. Nr. 70/2022
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden der politischen Bezirke Braunau, Gmunden und Vöcklabruck über die Bildung eines Gemeindeverbands für die Erhaltung des ländlichen Wegenetzes („Wegeerhaltungsverband Alpenvorland“) genehmigt wird
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LGBl. Nr. 71/2022
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden der politischen Bezirke Kirchdorf, Linz-Land und Steyr-Land über die Bildung eines Gemeindeverbands für die Erhaltung des ländlichen Wegenetzes („Wegeerhaltungsverband Eisenwurzen“) genehmigt wird
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LGBl. Nr. 72/2022
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirks Ried und des politischen Bezirks Schärding über die Bildung eines Gemeindeverbands für die Erhaltung des ländlichen Wegenetzes („Wegeerhaltungsverband Innviertel“) genehmigt wird
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LGBl. Nr. 73/2022
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirks Rohrbach und des politischen Bezirks Urfahr-Umgebung über die Bildung eines Gemeindeverbands für die Erhaltung des ländlichen Wegenetzes („Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel“) genehmigt wird
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LGBl. Nr. 74/2022
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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirks Freistadt und des politischen Bezirks Perg über die Bildung eines Gemeindeverbands für die Erhaltung des ländlichen Wegenetzes („Wegeerhaltungsverband Unteres Mühlviertel“) genehmigt wird
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LGBl. Nr. 75/2022
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Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Bad Ischl Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden
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LGBl. Nr. 76/2022
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Raumordnungsprogramm der Oö. Landesregierung über die Verwendung von Grundstücken in der Stadtgemeinde Grein als Gebiet für Geschäftsbauten
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LGBl. Nr. 77/2022
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Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die teilweise Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 20. November 2014
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Dieser Newsletter wird herausgegeben von
Amt der Oö. Landesregierung Direktion Verfassungsdienst 4021 Linz, Landhausplatz 1
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