Wer wird gefördert?
Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen landwirtschaftlicher Betriebe mit einem Betriebsstandort in Oberösterreich.
Was wird gefördert?
Mit der Gewährung eines Zuschusses aus Landesmitteln für den Ankauf von Notstromaggregaten durch landwirtschaftliche Betriebe in Oberösterreich sollen Schäden bei Stromausfällen in der Produktion vermieden sowie das Tierwohl und die Biosicherheit sichergestellt werden.
Wie wird gefördert?
- Der Zuschuss beträgt 20 % der Nettokosten, maximal 1.500,00 Euro.
- Beträge unter 300,00 Euro werden nicht ausbezahlt.
- Eine Doppelförderung mit Fördermaßnahmen aus dem Programm der ländlichen Entwicklung ist ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Art und der Umfang der landwirtschaftlichen Produktionen bzw. des Ausmaßes der Tierhaltung auf den landwirtschaftlichen Betrieben der Förderungsempfänger müssen den Ankauf eines Notstromaggregates rechtfertigen.
- Es wird nur der Ankauf von neuen Notstromaggregaten mit einer Mindestleistung von 25 kVA (Kilovoltampere) gefördert.
- Es werden Notstromaggregate gefördert, die zwischen dem 01.10.2022 und 31.12.2023 angekauft und bezahlt wurden.
Abwicklung / Antragstellung
- Die Abwicklung dieser Förderung erfolgt durch das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft.
- Die Fördermaßnahme gilt von 1. Oktober 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2023.
- Später eingelangte Anträge oder Rechnungen bzw. Zahlungsanträge mit einem späteren Datum, können nicht mehr berücksichtigt werden.
- Gemeinsam mit dem Antrag sind als Verwendungsnachweis die Rechnung (mit Angabe der Leistung) und der Zahlungsnachweis (Kopie) vorzulegen.
- Der Zuschuss wird in Form einer agrarischen De-minimis Beihilfe ausbezahlt. Daher sind bei der Antragstellung die innerhalb der letzten 3 Jahre bewilligten oder erhaltenen De-minimis Beihilfen anzugeben.
- Zum Onlineantrag gelangen Sie über den untenstehenden Button. Bei Bedarf kann ein PDF-Formular bzw. ein Förderantrag in Papierform bei der Abteilung Land- und Forstwirtschaft angefordert werden (siehe Kontaktraster am Ende der Seite).