Auf der Rechtsgrundlage des Oö. Glücksspielautomatengesetzes ist die Erteilung von drei Bewilligungen für die Ausspielung mit je 392 Glücksspielautomaten in Automatensalons und/oder in Einzelaufstellung in gewerblich genehmigten Betriebsräumlichkeiten von Gastgewerbebetrieben, die auch tatsächlich betrieben werden (§§ 6, 7, 8 und 9 Oö. Glücksspielautomatengesetz), im Bundesland Oberösterreich beabsichtigt.
An eine Bewerberin wird jeweils nur eine Bewilligung erteilt.
Die Unterlagen sind bis 8. August 2022 hier kostenlos abrufbar oder in Papierform im Landesdienstleistungszentrum, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Zimmer Nr. 4C812, im Sekretariat des Referats Verwaltungspolizei erhältlich.
Beilagen:
- Unterlage für die Interessentensuche für Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten in Automatensalons und/oder Einzelaufstellung in Oberösterreich .
- Muster Bankgarantie .
Weiterführende Informationen