Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das „Tanner Moor“ in der Gemeinde Liebenau als Naturschutzgebiet festgestellt und die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Wiesengebiete im Freiwald“ in den Gemeinden Grünbach, Liebenau, Sandl, St. Oswald, Weitersfelden und Windhaag bei Freistadt als Europaschutzgebiet bezeichnet werden, geändert wird
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