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Gesetzgebungsnewsletter für Oberösterreich
LGBl. Nr. 96/2021 bis 105/2021

09/2021

Sehr geehrte Damen und Herren!

Seit 1. Jänner 2015 wird das Landesgesetzblatt für Oberösterreich rechtlich verbindlich im Rechtsinformationssystem RIS kundgemacht.
- Rechtsverbindlich ist ausschließlich das elektronisch signierte PDF-Dokument.
- Bei Landesgesetzen und Vereinbarungen können Sie auch die Erläuterungen abrufen.

Mit diesem Newsletter informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Rechtsvorschriften des Landes Oberösterreich:

LGBl. Nr. 96/2021

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über Flächenwidmungspläne, die einer Umweltprüfung zu unterziehen sind (Umweltprüfungsverordnung für Flächenwidmungspläne) geändert wird

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LGBl. Nr. 97/2021

Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der ein 3. Sanierungsprogramm für Fließgewässer erlassen wird

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LGBl. Nr. 98/2021

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Braunau über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck des Betriebs eines gemeinsamen Dienstleistungszentrums („Dienstleistungszentrum 4 Sonnen“ - „DLZ-4-Sonnen“) genehmigt wird

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LGBl. Nr. 99/2021

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Urfahr-Umgebung über die Bildung eines Gemeindeverbands zur Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur („INKOBA Stern Gartl“) genehmigt wird

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LGBl. Nr. 100/2021

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Wallfahrtskirche Maria Schmolln“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird

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LGBl. Nr. 101/2021

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Kalktuffquelle in Vorderstoder“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird

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LGBl. Nr. 102/2021

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Teilbereiche der Gemeinden Oberhofen am Irrsee, Zell am Moos, Tiefgraben, Mondsee, St. Lorenz, Innerschwand am Mondsee und Unterach am Attersee als „Naturpark Bauernland - Irrsee Mondsee Attersee“ erklärt werden

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LGBl. Nr. 103/2021

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Gebiet „Tuffquelle und Hangwald in Loiben“ als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird

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LGBl. Nr. 104/2021

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Nussensee“ in der Stadtgemeinde Bad Ischl als Naturschutzgebiet festgestellt wird

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LGBl. Nr. 105/2021

Raumordnungsprogramm der Oö. Landesregierung über die Verwendung von Grundstücken in der Stadt Linz als Gebiet für Geschäftsbauten

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Dieser Newsletter wird herausgegeben von

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Verfassungsdienst
4021 Linz, Landhausplatz 1