Nahversorgungsprogramm des Landes Oberösterreich für den Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023

Gefördert werden können Investitionsvorhaben von Unternehmen, die eine Bäckerei, eine Fleischerei, einen Gastronomiebetrieb, eine Konditorei oder einen Lebensmitteleinzelhandel (mit Vollsortiment) führen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen, die eine Bäckerei, eine Fleischerei, einen Gastronomiebetrieb, eine Konditorei oder einen Lebensmitteleinzelhandel (mit Vollsortiment) führen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind materielle (z.B. Gebäude und Betriebs- und Geschäftsausstattung) Investitionen.

Wie wird gefördert?

Die Landesförderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (De-minimis-Beihilfen) gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die näheren Details sind aus der unten angeführten Kurzinformation zu entnehmen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: