- Wer wird gefördert?.
- Was wird gefördert?.
- Wie wird gefördert?.
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen, die eine Bäckerei, eine Fleischerei, einen Gastronomiebetrieb, eine Konditorei oder einen Lebensmitteleinzelhandel (mit Teil- und/oder Vollsortiment) führen.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind materielle (z.B. Gebäude und Betriebs- und Geschäftsausstattung) Investitionen.
Wie wird gefördert?
Die Landesförderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (De-minimis-Beihilfen) gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die näheren Details sind aus der unten angeführten Kurzinformation zu entnehmen.
Formular
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Nahversorgungsprogramm des Landes OÖ (LWLD-Wi/E-11)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Herunterladen .- Kurzinformation zum Nahversorgungsprogramm des Landes Oberösterreich zur Stimulierung von Investitionen bei den Unternehmen zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgungssituation der oberösterreichischen Bevölkerung (NV-Programm)
- Richtlinie zum Nahversorgungsprogramm des Landes Oberösterreich zur Stimulierung von Investitionen bei den Unternehmen zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Nahversorgungssituation der oberösterreichischen Bevölkerung (NV-Programm)
- Anlage 1 – Definition Mindestkriterien für ein Teil- und Vollsortiment
- Rechnungszusammenstellung