Zur Aufklärung Ihres Anliegens kann es gegebenenfalls erforderlich sein, dass wir mit der von Ihnen besuchten Teststation Kontakt aufnehmen.
Durch Ausfüllen und Absenden des Formulars erteilen Sie dazu Ihre ausdrückliche Einwilligung.
Hinweis:
- Bei Antigen-Schnelltests in Apotheken wenden Sie sich bitte an die jeweilige Apotheke.
- Für PCR-Testungen sind ausschließlich die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig.
Bei fehlenden PCR-Gurgeltestergebnissen wenden Sie sich bitte an: