Wer wird gefördert?
FörderungswerberInnen können natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts sein, die
- ein kleines oder mittleres Unternehmen (gemäß KMU-Definition der EU) der gewerblichen Wirtschaft (d. h. Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich) mit Unternehmensstandort oder Filialstandort in Oberösterreich betreiben und
- über die erforderlichen Konzessionen zur Erbringung von Kabel-TV- und Internetprovider-Diensten verfügen sowie
- Eigentümer eines internettauglichen Kabel-TV-Netzes sind.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind die einmaligen Kosten für die Modernisierung bestehender Kabel-TV-Netze mit Internettauglichkeit zur Errichtung und Herstellung von ultraschnellen Breitband-Internet-Anschlüssen.
Gefördert werden
- die Modernisierung von Headends inklusive erforderlicher Netzwerk-/CMTS-Komponenten,
- die Modernisierung der Anbindung (per Glasfaser) des Kabel-TV-Providers an POPs bzw. die Anbindung von Kabel-TV-Headends,
- die Modernisierung des Kabel-TV-Netzes zur Realisierung einer FTTC-, FTTB- bzw. FTTH-Versorgung einschließlich der Hochrüstung von Leitungen in bestehenden Leitungswegen,
- max. 40 Prozent Neuerrichtungsanteil bei Leitungswegen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung der Kosten für die Modernisierung bestehender Kabel-TV-Netzwerke auf NGA-Breitbandnetzwerke (Next Generation Access) beträgt max. 50 Prozent der einmaligen vom Förderwerber getragenen Errichtungs- und Herstellungskosten.
Die maximale Förderhöhe beträgt 200.000,00 Euro.
Die nach diesem Förderprogramm gewährten Zuschüsse werden als De-minimis-Beihilfen gewährt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Modernisierung des Kabel-TV-Netzes muss mindestens eine Umsetzung des DOCSIS 3.0 Standards umfassen.
- An den Teilnehmeranschlüssen muss durch die Modernisierung technisch ein Ausbau der Anschlussbandbreite auf mindestens 100 Mbit/s symmetrisch (durch Channel Bonding) für jeden Teilnehmeranschluss möglich sein.
- Nicht förderbar sind laufende Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung des Kabel-TV-Netzes, reine Ersatzinvestitionen und Reparaturen, Werkzeuge, Koaxialkabel, Endkundenequipment (Kabel-TV-Modems, Hausanschlusskomponenten etc.), Abgaben und Gebühren, Personalkosten und Eigenleistungen sowie Kosten, die nicht direkt in Zusammenhang mit dem zu fördernden Projekt stehen.
Abwicklung / Antragstellung
Das Förderungsansuchen muss unter Verwendung des Antragsformulars vor Beginn der Projektdurchführung bis spätestens 31.12.2022 bei der Förderstelle eingelangt sein.
Die dem Förderantrag anzuschließenden Unterlagen (insbesondere detaillierte Projektbeschreibung gemäß Pkt. 7 der Förderrichtlinien, Detailkostenaufstellung samt unverbindlichen Preisauskünften und ab einem Auftragswert von 5.000 Euro je ein Vergleichsangebot, geplante Netzinfrastruktur als GIS-Datei im KML-Dateiformat) sind im Antragsformular angeführt.
Formular
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Modernisierung von Kabel-TV-Netzwerken für ultraschnelles Breitband-Internet (LWLD-WI/E-69)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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