Personen können sich online auf der Plattform "Österreich testet" oder bei der Hotline 0800 220 330 anmelden.
Das dafür notwendige Personaldatenblatt können Sie sich nach der Anmeldung zu Hause selbst ausdrucken. Dadurch können Sie wertvolle Zeit bei der Teststation einsparen und zur Verhinderung von Menschenansammlungen und Wartezeiten beitragen.
Wir ersuchen Sie, das Datenblatt zur Testung mitzubringen. Sollten Sie das Formular zu Hause vergessen, werden Sie natürlich vor Ort trotzdem getestet. In diesem Fall ist es aber erforderlich, das Personendatenblatt vor Ort noch einmal auszufüllen.
Haben Sie keinen Internet-Zugang, so können Sie eine Online-Anmeldung auch durch eine Vertrauensperson durchführen lassen. Alternativ steht Ihnen die Hotline 0800 220 330 für telefonische Anmeldungen zur Verfügung.
Für Personen, denen eine Online-Anmeldung nicht möglich ist, kann die Anmeldung auch durch eine Vertrauensperson durchgeführt werden. Deshalb können über eine Mobilfunknummer bzw. E-Mail-Adresse mehrere Buchungen durchgeführt werden.
Die Terminbestätigungen bzw. Testergebnisse sind in der Rückmeldung mit einer Kennung versehen, aus der hervorgeht, für welche Person die Rückmeldung bestimmt ist. Die Kennung besteht aus den Initialen und den letzten beiden Stellen des Geburtsjahres der betreffenden Person.
Zudem kann die Anmeldung zu den Testungen auch über die Hotline 0800 220 330 durchgeführt werden.
Personen ohne Internet-Zugang können auch direkt zur Teststation kommen und das Anmeldeformular vor Ort ausfüllen. Es wird allerdings dringend ersucht, die Online-Anmeldung zu nutzen, um Personenansammlungen und Wartezeiten zu vermeiden. Die Online-Anmeldung kann deshalb auch durch eine Vertrauensperson durchgeführt werden.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass an bestimmten Standorten eine Testung nur mit einer erfolgten Online-Anmeldung erfolgen kann.
Alle Menschen ab dem schulpflichtigen Alter können sich in Österreich kostenlos in Teststraßen auf SARS-CoV-2 testen lassen. Auch Personen, die sich aufgrund ihrer Arbeit, ihres Studiums oder eines Urlaubs in Österreich aufhalten, dürfen sich testen lassen. Minderjährige müssen von Erziehungsberechtigten begleitet werden.
Folgende Personen dürfen nicht getestet werden:
- Personen, die Symptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hinweisen (in diesem Fall bitte den Hausarzt oder die Gesundheitshotline 1450 kontaktieren)
- Personen, die sich aus einem anderen Grund im häuslichen Krankenstand befinden
- Personen, die schon für einen anderweitigen behördlichen Termin für einen Test vorgemerkt sind
- Personen, die berufsbedingt regelmäßig getestet werden
- Personen, die in Alten- und Pflegeheimen wohnen
- Personen, die sich stationär in einer Krankenhausbehandlung befinden
- Personen mit einer Blutkrankheit mit Gerinnungsstörung oder bei Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten (ausgenommen Thrombozytenaggregationshemmer wie Thrombo-ASS); nach ausdrücklicher Zustimmung des Probanden (ev. vorherige Abklärung mit dem Haus- bzw. behandelnden Arzt) kann eine Testung durchgeführt werden.
Bei Personen mit einer Blutkrankheit mit Gerinnungsstörung oder bei Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten (ausgenommen Thrombozytenaggregationshemmer wie Thrombo-ASS) wird eine vorherige Abklärung mit dem Haus- bzw. behandelnden Arzt empfohlen. Nach ausdrücklicher Zustimmung des Probanden kann eine Testung durchgeführt werden.
Das Test-Angebot richtet sich an alle Personen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Oberösterreich haben oder sich aus Arbeits- und Studiengründen oder aufgrund eines Urlaubs in Oberösterreich aufhalten.
Wenn Sie keine Sozialversicherungsnummer oder e-Card haben, können Sie sich trotzdem testen lassen.
Die Testung ist freiwillig. Durch flächendeckende Testung können unbekannte Infektionsherde ermittelt, rechtzeitig gestoppt und infizierte Personen, die keine Symptome aufweisen und daher unwissentlich ansteckend sind, isoliert werden. Daher ist eine hohe Testquote sehr wichtig. Gerade bei Personen, die im selben Haushalt leben, ist es sinnvoll, dass sich alle testen lassen.
Bringen Sie neben der e-Card und einem amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass) unbedingt den ausgedruckten Laufzettel mit. Dadurch helfen Sie uns Menschenansammlungen zu vermeiden und das Ansteckungsrisiko zu minimieren.
Wenn Sie keine e-Card haben, müssen Sie auf jeden Fall einen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen.
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Testperson kommt zur Teststation
(Bitte beachten Sie die FFP2-Maskentragepflicht an allen Teststationen)- Online registriert und mit ausgedrucktem Datenblatt
- direkt weiter zum Check-In
- Online registriert aber ohne Datenblatt
- Zettel ausfüllen
- dann weiter zum Check-In
- oder Anmeldung über Hotline bzw. gänzlich ohne Anmeldung und ohne Datenblatt
- Zettel ausfüllen
- dann weiter zum Check-In
- Online registriert und mit ausgedrucktem Datenblatt
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Anmeldestation
- Kontrolle der Identität durch Lichtbildausweis oder E-Card
- Übergabe Hinweiszettel mit weiterer Vorgehensweise
- Zuweisung zur Teststraße
- Abnahme des Abstriches bzw. Durchführung des Gurgeltests
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Danach verlässt die Testperson die Teststation
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Test wird ausgewertet und eine SMS oder E-Mail mit dem positiven oder negativen Testergebnis wird an Testperson versendet.
- Positive Testergebnisse werden an die Gesundheitsbehörde weitergegeben und ein behördliches Verfahren startet
- Anruf des positiv Getesteten und Absonderung
- Terminvergabe für einen PCR Test
Bei den öffentlichen Teststraßen werden Antigen-Schnelltests und/oder PCR-Gurgeltests durchgeführt.
Für den Antigen-Schnelltest wird ein Nasen-Rachen-Abstrich gemacht, der innerhalb von wenigen Minuten ein Ergebnis liefert. Der Test ist sicher und läuft in der Regel völlig schmerzfrei ab.
Der PCR-Test wird mittels Gurgeltest vom Probanden selbst unter Aufsicht durchgeführt. Mit dem Testergebnis ist am nächsten Tag zu rechnen.
Personen mit einem positiven Testergebnis werden nach Vorliegen des Testergebnisses per SMS oder E-Mail über das Testergebnis informiert. Kurze Zeit später werden sie von der jeweiligen Gesundheitsbehörde telefonisch kontaktiert und mündlich abgesondert sowie einer PCR-Testung zugewiesen. Bis zum Ergebnis der PCR-Testung müssen sich diese Personen in häusliche Quarantäne begeben. Ein Infoblatt über die weitere Vorgehensweise erhält jeder Getestete direkt an der Teststation.
Dies ist gleich geregelt wie es schon bisher bei einer Infektion gehandhabt wurde: Die Person ist behördlich abgesondert, der Dienstgeber hat gemäß § 32 Epidemiegesetz Anspruch auf Kostenersatz. Stellt sich heraus, dass eine Person, die zuerst beim Antigen-Test positiv getestet wurde, durch den PCR-Test doch negativ getestet wird, so bekommen die Personen für die Zwischenzeit der Absonderung wenn nötig einen Bescheid für den Dienstgeber.
Natürlich steht das Testangebot auch den MitarbeiterInnen an den Teststationen kostenlos zur Verfügung. Zusätzlich wird innerhalb des Testlokals genau auf die Einhaltung von Sicherheits- und Hygienerichtlinien geachtet um sicherzustellen, dass es innerhalb der Teststation keine Ansteckungen gibt.
Durch Anmeldung unter oesterreich-testet.at oder 0800 220 330 sowie durch das Ausfüllen und Ausdrucken des Anmeldeformulars zuhause, können Sie persönlich dazu beitragen, Menschenansammlungen und Wartezeiten weitestgehend zu vermeiden.
Im Bereich der Testungen werden umfangreiche Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten, um eine Infektion zu verhindern. Bitte helfen auch Sie mit: Tragen Sie vor Ort stets eine FFP2-Maske, desinfizieren Sie Ihre Hände und halten Sie den gesetzlichen Mindestabstand zu anderen Personen.
Durch breite Testungen können infizierte Personen, die keine Symptome aufweisen und daher unwissentlich ansteckend sind, isoliert werden. Mit dem Test wissen Sie über Ihren aktuellen Gesundheitszustand Bescheid und tragen damit wesentlich zum Schutz der Gesundheit Ihrer nächsten Angehörigen und Mitmenschen bei. Wichtig ist aber, weiterhin alle Sicherheits- und Hygieneregeln (z.B. Tragen FFP2-Maske, Abstand halten, Händedesinfektion, Niesetikette, regelmäßiges Lüften usw.) einzuhalten.
Gemeinsam für ein gesundes Oberösterreich!
Mehrsprachige Infos zum Test-Angebot sind hier zu finden:
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Mehrsprachige Infos - kompakte Informationen zu Corona in verschiedenen Sprachen.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zur Impfung, dem Schutz vor einer Ansteckung und Übertragung des Coronavirus in verschiedenen Sprachen.
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Integrationsstelle OÖ
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Die verfügbaren Sprachen sind: Albanisch, Arabisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Dari/Farsi, Deutsch, Englisch, Französisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ungarisch.