Wer wird gefördert?
Anspruchsberechtigt sind Festivals und Projekte mit Festivalcharakter, die im Jahr 2020 Förderungen aus Kulturmitteln für ihr Festival bezogen haben und die aufgrund der behördlichen Maßnahmen zur Pandemieprävention ihr Programm auf 2021 verschieben mussten.
Was wird gefördert?
Entstandene Mehrkosten für die Wiederaufnahme verschobener Programme im Vergleich zum Budget des Vorjahres (z.B.: Druckkosten für Plakate, Mehrkosten für zusätzlichen Probenbetrieb, etc.).
Wie wird gefördert?
- Die entstandenen Mehrkosten können mit einem erhöhten Fördersatz im Vergleich zum Vorjahr gefördert werden, wobei die Fördersumme des Jahres 2020 als Maximum gilt.
- Die Förderhöhe orientiert sich an den tatsächlichen Ausgaben 2021.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das geplante Programm 2020 wurde aufgrund des Veranstaltungsverbots auf 2021 verschoben.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag auf Förderung erfolgt mittels unten stehendem Formular.
Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format per E-Mail oder postalisch einzubringen.
Formular
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Förderungserklärung (KD/E-6) Herunterladen .