Natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechts ist wegen der durch die Behinderung ihres Erwerbes entstandenen Vermögensnachteile dann eine Vergütung zu leisten, wenn und soweit sie gemäß §§ 7 oder 17 abgesondert worden sind und dadurch ein Verdienstentgang eingetreten ist. (§ 32 Abs. 1 Z 1 Epidemiegesetz)
Die Vergütung ist für jeden Tag zu leisten, der von der in Abs. 1 genannten behördlichen Verfügung umfasst ist (§ 32 Abs. 2 Epidemiegesetz).
Gemäß § 32 Abs. 3 Epidemiegesetz gebührt den in einem Arbeitsverhältnis stehenden Personen eine Vergütung nach regelmäßigen Entgelt im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Die Arbeitgeber haben diesen Personen den gebührenden Vergütungsbetrag an den für Zahlung des Entgeltes im Betrieb üblichen Terminen auszubezahlen. Der Anspruch auf Vergütung gegenüber dem Bund geht mit dem Zeitpunkt der Auszahlung auf den Arbeitgeber über. Der für die Zeit der Erwerbsbehinderung vom Arbeitgeber zu entrichtende Dienstgeberanteil in der gesetzlichen Sozialversicherung und der Zuschlag gemäß § 21 Bauarbeiterurlaubsgesetz 1972 sind vom Bund zu ersetzen.
Für selbständig erwerbstätige Personen und Unternehmungen ist die Entschädigung nach dem vergleichbaren fortgeschriebenen wirtschaftlichen Einkommen zu bemessen (§ 32 Abs. 4 Epidemiegesetz).
Dem Antrag auf Vergütung des Verdienstentganges sind zum Nachweis der erfolgten Entgeltfortzahlung, der Leistung des Dienstgeberanteiles zur Sozialversicherung und des Zuschlages nach dem Bauarbeiterurlaubsgesetz entsprechende Lohnverrechnungsunterlagen anzuschließen.
Der Anspruch auf Vergütung gegenüber dem Bund gem. § 33 Epidemiegesetz ist binnen sechs Wochen ab dem Tag des Außerkrafttretens der behördlichen Maßnahme bei der Bezirkshauptmannschaft bei sonstigem Anspruchsverlust geltend zu machen.
Die Anträge sind schriftlich mittels untenstehendem Formular bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen (postalisch, per Fax oder per Mail an verguetung.bh-ki.post@ooe.gv.at).
Weiterführende Informationen
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Berechnungstool für selbständig erwerbstätige Personen
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- Berechnungstool für selbständig erwerbstätige Personen .
- Beispiele zum Berechnungsformular im Sinne der EpG-Berechnungs-VO .
- Berechnung des Forschreibungsquotienten .
- Information der WKO Oö zur Entschädigung für Verdienstentgang bei Absonderung .