Da aus forstfachlicher Sicht eine spätere Beurteilung nur bedingt aussagekräftig ist, werden daher im Jahr 2020 nach Inkrafttreten der Coronabeschränkungen keine Jagdbegehungen mehr durchgeführt.
Für die Erstellung der Abschusspläne haben sich die jeweiligen Jagdleiter und Jagdausschussobmänner ohne Begehung auf eine Abschusshöhe wie im letzten Jahr geeinigt.
Aus forstfachlicher Sicht wäre auch bei Durchführung aller geplanten Jagdbegehungen ein gutes Verbissergebnis und eine ähnliche Abschusshöhe zu erwarten gewesen.
Dipl.-Ing. Hanspeter Haferlbauer
Leiter Forstdienst
Josef Hörandner
Sachbearbeiter Jagd
Ing. Dipl.-Ing. (FH) Rudolf Auinger, M.Sc.
Bezirksförster