Notwendige Maßnahmen zum Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus bei der Beschäftigung von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern

Auf dieser Seite finden Betriebe aktuelle Informationen über die notwenigen Maßnahmen die zum Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus unbedingt einzuhalten sind.

Die Ausbreitung bzw. die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus führen auch in der Arbeitswelt, insbesondere in jenen Branchen, die zur Systemerhaltung weiter produzieren und arbeiten, zu einer absoluten Ausnahmesituation.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen, neue Erkenntnisse zu den Gefahren einer Ansteckung und die notwendigen Schutzmaßnahmen für Beschäftigte ändern sich laufend.

 

Derzeit gelten folgende Maßnahmen als wirkungsvollster Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus:

  • gute Händehygiene (häufiges Händewaschen),
  • korrekte Hustenetikette (Husten in die Ellbogenbeuge oder in ein Taschentuch)
  • das Einhalten eines ausreichenden Mindestabstandes

 

Wohnen Saisonarbeitskräfte am Betrieb, werden weitere Maßnahmen empfohlen:

  • Volle Belegung von Mehrbettzimmern vermeiden
  • wenn möglich zusätzliche Schlafräume einrichten (auch Wohncontainer)
  • Eingeteilte Arbeitsgruppen auch in den Unterkunftsräumen räumlich trennen
  • getrennte Arbeitsgruppen für Saisonarbeitskräften die am Betrieb wohnen und Helfer/innen die täglich von extern zum Betrieb pendeln
  • Pausen so verteilen, dass unterschiedliche Arbeitsgruppen nicht gemeinsam Essen
  • kürzere Reinigungsintervalle in den Sanitär, Aufenthalts- und Essensräumen
  • regelmäßige gründliche Durchlüftung der Wohnräume

 

Anpassung der Evaluierungsunterlagen durch die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus – erweiterte Unterweisung der Mitarbeiter/innen

Die zuvor beschriebenen Schutzmaßnahmen sind natürlich im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument zu dokumentieren. (siehe weiterführende Informationen und Dokumente: Zusatz-Maßnahmenblatt COVID-19 )

Vor allem müssen diese Maßnahmen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen einer Unterweisung verständlich und nachweislich zur Kenntnis gebracht werden.

 

Weiterführende Informationen und Dokumente

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: