Verkehrsbeschränkung
Mit 1. August 2022 wird die bescheidmäßige Absonderung von positiv getesteten Personen durch eine Verkehrsbeschränkung abgelöst. Diese Verkehrsbeschränkung erfolgt unmittelbar aufgrund der COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung, sodass kein Bescheid durch die zuständige Gesundheitsbehörde mehr erlassen werden muss.
Da COVID-19 weiterhin eine anzeigepflichtige Krankheit nach dem Epidemiegesetz bleibt, sind jedoch von der Behörde weiterhin etwa Personendaten zu erfassen und Testtermine zu koordinieren. Der Krisenstab der Bezirkshauptmannschaft Freistadt wird weiterhin von Montag bis Sonntag erreichbar sein (Tel. 07942 – 702 62333, e-mail: khd.bh-fr.post@ooe.gv.at).
Weiterführende Informationen
- Aktuelle Informationen zum Coronavirus und den Änderungen ab 1. August 2022 finden Sie hier! .
- Corona Testangebote .
- Was tun bei Erkrankungs- und Verdachtsfall? .
- Homepage Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz .
- Informationen des Bundesministeriums zum neuartigen Coronavirus .