Meisterprämie

Mit der Förderaktion „Meisterprämie“ unterstützt das Wirtschaftsressort des Landes Oberösterreich Menschen, die ihre Meister- bzw. Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt haben und damit einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Oberösterreich leisten.

Wer wird gefördert?

Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Oberösterreich, die im Zeitraum von 01.01.2023 – 31.12.2023 einen erfolgreichen Prüfungsabschluss einer

  • Meisterprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
  • Befähigungsprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
  • Fachprüfung nach dem Bilanzbuchhaltergesetz 2014
  • Eignungsprüfung nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995
  • Eignungsprüfung nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996

mittels Gesamtprüfungszertifikat vorweisen können.

 

Ausgenommen von der Förderung sind z.B. AbsolventInnen von Werksmeisterschulen oder GetränkebetriebsmeisterInnen, sowie Land- und ForstwirtschaftsmeisterInnen.

Die Prüfungsteile können auch in einem anderen Bundesland abgelegt worden sein.

Wie wird gefördert?

Die Prämie beträgt 1.000 Euro und kann pro Person einmalig über den gesamten Zeitraum der Förderaktion (seit 2020) in Anspruch genommen werden.

Abwicklung / Antragstellung

Der beiliegende Antrag ist auszufüllen und samt Beilagen (Meldezettel nicht älter als drei Monate, Kopie des Gesamt-Prüfungszertifikates) zu übermitteln.

Der Antrag ist spätestens drei Monate nach dem Ausstellungsdatum des Gesamtprüfungszeugnisses einzubringen.

Die Prämie wird ausschließlich für die Gesamtprüfung und nicht für Teilprüfungen wie zb. einzelne Module, Unternehmerprüfung oder Lehrlingsausbilderprüfung gewährt.

Formular

  • Beilagen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: