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Ab 1. November Winterreifenpflicht

Ab 1. November besteht wieder Winterreifenpflicht für PKW, LKW und Omnibusse.

Trotz der noch sonnigen Herbsttage gilt ab 1. November wieder die Winterreifenpflicht bei winterlichen Fahrverhältnissen. Dabei geht es nicht nur darum, bei Schneefall oder Schneematsch die richtigen Reifen am Fahrzeug montiert zu haben, sondern auch schon bei den morgendlichen Niedrigtemperaturen bringen Winterreifen auf Grund der chemischen Zusammensetzung der Reifen und der Lamellen in den Profilblöcken klare Vorteile. Bei winterlichen Fahrverhältnissen ist auch eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern vorgeschrieben. Überdies müssen die Winterreifen über eine M+S Kennzeichnung verfügen. Wer im Winter mit weniger Profil unterwegs ist, könnte bei einem Unfall mit der Versicherung Probleme bekommen. Überhaupt empfiehlt es sich in den nächsten Tagen das Fahrzeug winterfit zu machen, um mit Schneebesen, Eiskratzer und Türenteiser auf die winterliche Zeit gut vorbereitet zu sein und gut mit dem Fahrzeug durch den Winter zu kommen.

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