Horte sind Bildungseinrichtungen mit einem ganzheitlichen Bildungsauftrag für Kinder im schulpflichtigen Alter. Sie unterstützen Eltern in ihren Erziehungsaufgaben durch vielfältige Angebote wie Lernförderung, Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung, sowie sinnvolle Freizeitgestaltung für alle Kinder. Mit entsprechenden Öffnungszeiten an Schultagen und in schulfreien Zeiten kommen Horte dem Bedürfnis der Erziehungsberechtigten nach qualitätsvoller und bedarfsgerechter Betreuung entgegen.
Rechtliche Grundlagen
Der Oö. Landtag hat im Rahmen der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Länder mit dem Oö. Kinderbetreuungsgesetz und dem Oö. Kindergärten- und Horte-Dienstgesetz die Qualitätsstandards für die oö. Horte festgesetzt.
Zum Bau und zur Einrichtung von Horten ist eine Durchführungsverordnung ergangen.
Weitere Rechtsinformationen:
- Oö. Kinderbetreuungsgesetz .
- OÖ. Kindergärten- und Horte-Dienstgesetz .
- Bau- und Einrichtungsverordnung für Kinderbetreuungseinrichtungen .
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich an:
Bildungsdirektion OÖ
Abteilung Präs/7 - Elementarpädagogik
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
E-Mail bd-ooe.post@bildung-ooe.gv.at