Tunnelschutzzonen definieren einen Bereich, innerhalb diesem bestimmte bauliche Einschränkungen einzuhalten sind. Tunnelschutzzone I: Innerhalb dieses Schutzbereiches sind Tiefenbohrungen und Versickerungsanlagen unzulässig. Der Neu-, Zu- und Umbau von Gebäuden und baulichen Anlagen ist nur mit Zustimmung der Landesstraßenverwaltung zulässig. Tunnelschutzzone II: Innerhalb dieses Schutzbereiches sind Tiefenbohrungen, Versickerungsanlagen und die Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen unzulässig.
Metadaten | |
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Datenverantwortliche Stelle | Land Oberösterreich, Abteilung Brücken- und Tunnelbau |
Veröffentlichende Stelle | Land Oberösterreich |
Kategorie | Verkehr und Technik |
Schlagworte | Tunnelschutzzonen |
zeitliche Ausdehnung (Anfang) | 11.09.2018 |
Weiterführende Informationen | |
Eindeutiger Identifikator | 9cb123e3-db98-4aad-8931-cec9c465caa9 |
Datum des Metadatensatzes | 2018-09-11 |
Lizenz | Creative Commons Namensnennung 4.0 |
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