Wer wird gefördert?
Als Förderwerber kommen grundsätzlich in Betracht:
- natürliche Personen
- im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften
- juristische Personen (inkl. Gebietskörperschaften)
- deren Zusammenschlüsse (im Folgenden Personenvereinigungen) mit Niederlassung in Österreich, die ein Vorhaben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung entsprechend den Zielsetzungen der Sonderrichtlinie des Landes Oberösterreich verfolgen.
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zur materiellen und immateriellen Ortskernbelebung
- Maßnahmen zur sozio-kulturellen Erneuerung in Dörfern
- Förderung von Projekten zur Belebung und Stärkung der dörflichen Identität
- Revitalisierung regionaltypischer sowie baukulturell wertvoller Gebäude (ausgenommen Wohnungsbau)
- Schaffung und Entwicklung von Freizeit- und Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie anderen Basisdienstleistungen
- Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum
- Erstellung von Studie
Wie wird gefördert?
Die Förderhöhe beträgt max. 50 %. Die Mindestprojektgröße muss bei 40.000 Euro Gesamtkosten liegen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Umsetzung der Vorhaben im ländlichen Raum
- Übereinstimmung mit den Sonderrichtlinien des Landes Oberösterreich sowie den Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen des Landes Oberösterreich im Rahmen der Dorf- & Stadtentwicklung
Abwicklung / Antragstellung
Förderungsanträge müssen zu einem im Aufruf bekannt gegebenen Stichtag bei der Bewilligenden Stelle:
Die Förderungsanträge können postalisch oder eingescannt via Email übermittelt werden. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Einlangens bearbeitet.
Nach Feststellung der Vollständigkeit des Förderungsantrags und Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt ein Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas.
Im Auswahlverfahren werden nur vollständige Förderungsanträge berücksichtigt. Unvollständige Förderungsanträge sind vom aktuellen Auswahlverfahren ausgeschlossen. Eine neuerliche Beantragung des Vorhabens im Rahmen nachfolgender Auswahlverfahren ist zulässig.
Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind im Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020“ beschrieben.
Wird das beantragte Vorhaben im Auswahlverfahren positiv ausgewählt, erfolgt eine schriftliche Bewilligung des Projektes.
Die Auswahlverfahren werden blockweise durchgeführt. Alle entscheidungsreifen Anträge, die bis zum jeweiligen Stichtag vorliegen, werden jeweils einem Auswahlverfahren unterzogen.
Folgender Stichtag für das Auswahlverfahren wird bekannt gegeben:
Anmerkung: Projekt und Budgetplanung abgeschlossen. Dieser Stichtag dient ausschließlich eventueller Reserveprojekte, wenn eingereichte Projekte nicht umgesetzt werden.
Zahlungsantrag Online
FörderungswerberInnen können ihren Zahlungsantrag auch online einreichen. Sie können den "Zahlungsantrag Online" über das Internetserviceportal der AMA einreichen. (Den Link dazu finden Sie unter "Weiterführende Informationen".)
Nach Anmeldung mittels Klientennummer kann ein PIN-Code angefordert werden. Dieser wird den FörderungswerberInnen per Post zugestellt.
Bei Abrechnung von Personalkosten ist es verpflichtend den "Zahlungsantrag Online" zu verwenden.
Umsetzung von Plänen zur Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung (Vorhabensart 7.6.2)
-
Umsetzung von Plänen zur Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung (Vorhabensart 7.6.2) Herunterladen .
- Ausfüllhilfe Förderungsantrag
- Vorhabensdatenblatt VHA 7.6.2
- Kostenkalkulation VHA 7.6.2
-
Sonderrichtlinie "LE-Projektförderungen OÖ"
Sonderrichtlinie des Landes Oberösterreich zur Umsetzung von EU / Land-finanzierten Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 - Zahlungsantrag inkl. Belegaufstellungen
- Ausfüllhilfe Zahlungsantrag inkl. Belegaufstellungen
- De-minimis-Erklärung
- Formblatt Vergabe
- Ausfüllanleitung Formblatt Vergabe
- Checkliste für Auswahlverfahren VHA 7.6.2
Weiterführende Informationen