Wer wird gefördert?
- Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe:
- Personen (natürliche, juristische und Personenvereinigungen), die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.
- Waldbesitzervereinigungen, Agrargemeinschaften
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Anschaffung von Fachsoftware oder Aufbau und Teilnahme an organisierten Holzmarktsystemen sowie Investitionen zur Veredelung des Rohstoffes Holz bzw. zur Verbesserung der Logistikkette Holz.
- Anschaffung von Fachsoftware oder Aufbau und Teilnahme an organisierten Holzmarktsystemen – förderbar sind die EDV-Ausstattung (Hardware), ein GIS-unterstütztes System (Software) bzw. ein Abrechnungssystem (Software)
- Investitionen zur Veredelung des Rohstoffes Holz
- Investitionen zur Verbesserung der Logistikkette Holz
- Investitionen in den Aufbau oder die Entwicklung von Serviceleistungen für die gemeinschaftliche Mobilisierung oder Vermarktung von Holz sowie forstlicher Biomasse
Wie wird gefördert?
Förderungsart und –ausmaß
Zuschuss zu den anrechenbaren Investitionskosten im Ausmaß von 40 %
Auswahlverfahren
Die Vorhaben werden in einem Auswahlverfahren anhand eines bundesweit einheitlichen Bewertungsschemas bewertet und ausgewählt. Nur jene Förderungsanträge, die bis zu einem vorgegebenen Stichtag vollständig bei der Bewilligenden Stelle eingelangt und entscheidungsreif sind, können in das Auswahlverfahren einbezogen werden. Um für eine Förderung grundsätzlich in Betracht zu kommen, muss zumindest die Mindestpunktezahl erreicht werden.
Vorhaben, die die Mindestpunkteanzahl oder mehr Punkte erreichen, werden entsprechend der erreichten Punkteanzahl gereiht und abhängig vom für die Auswahlrunde festgelegten Budget für eine Förderung ausgewählt. Vorhaben, die auf Grund der budgetären Situation in der jeweiligen Auswahlrunde nicht zum Zug kommen, können bei gleichbleibenden Bedingungen einmal in die nächste Auswahlrunde übernommen werden.
Wird das beantragte Vorhaben im Auswahlverfahren positiv ausgewählt, erfolgt eine schriftliche Bewilligung des Projektes.
Die Auswahlverfahren werden blockweise durchgeführt. Das erste Auswahlverfahren in der Vorhabensart 8.6.1 wird mit Stichtag 30. Oktober 2017 durchgeführt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Beschreibung des wirtschaftlichen Erfordernisses des Vorhabens im Rahmen eines Betriebs-/Kooperationskonzeptes
- Die Vorhaben sind auf die Bereiche vor der industriellen Verarbeitung von Holz beschränkt.
- Betriebe ab einer Größe von 100 Hektar Waldfläche haben waldbezogene Pläne vorzuweisen.
- Ein Vorhaben kann nur Aktivitäten (Fördergegenstände) einer Vorhabensart umfassen, welche durch dasselbe Auswahlverfahren abgedeckt sind.
- Für Angebote bis zu einem Auftragswert von 10.000 Euro müssen zwei, mit einem Auftragswert über 10.000 Euro drei Plausibilisierungsunterlagen (z.B. Angebote, schriftliche Preisauskünfte,…) vorliegen.
Anrechenbare Gesamtkosten
- Förderbare Kosten sind die anerkennungsfähigen Nettokosten (bei Bringungsgenossenschaften Bruttokosten) laut der vorgelegten Rechnungen samt Zahlungsbelegen. Kleinstrechnungen unter einem Betrag von 50,00 Euro sind nicht anerkennungsfähig. Barzahlungen werden nur bis zu einem Rechnungsbetrag von 5000,00 Euro anerkannt.
- Eigenleistungen (Arbeitsleistungen, Maschinen, Material) werden nur auf Grundlage detaillierter Aufzeichnungen anerkannt. Das Ausmaß der Förderung darf aber jenen Betrag nicht übersteigen, der sich im Rahmen der Endabrechnung nach Abzug der Eigenleistungen von den anrechenbaren Kosten ergibt.
- Beispiel: anrechenbare Kosten 10.000,00 Euro, Investitionszuschuss 40 %, Eigenleistung maximal 6.000,00 Euro)
- Alle anfallenden Kosten bzw. Rechnungen müssen nach dem im Verständigungsschreiben über die Entgegennahme des Antrages angeführten Kostenanerkennungsstichtag anfallen (Liefer-, Rechnungs- und Zahlungsdatum)
- Die Antragstellung muss daher rechtzeitig vor Durchführung einer Maßnahme erfolgen.
- Die anrechenbaren Kosten betragen mindestens EUR 2.500,- und maximal EUR 100.000,- je Vorhaben. Die Anschaffung von Maschinen oder Geräten ist nicht förderbar.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft zu richten. Informationen und Antragsformulare erhalten Sie auch bei den Forstdiensten der Bezirkshauptmannschaften und Bezirksbauernkammern.
Sachbearbeiter
- DI Christoph Jasser, +43 732 77 20-14664
- DI Andreas Killinger, +43 732 77 20-14666