Ziel dieser Richtlinie ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft in Oberösterreich durch die Weiterentwicklung und Modernisierung touristischer Infrastruktureinrichtungen sowie die Produktion von Filmen mit touristischem Oberösterreich-Bezug als Beitrag zur Internationalisierungsoffensive des Tourismuslandes Oberösterreich.
Die gegenständliche Richtlinie regelt die EU-beihilferechtlich konforme Vergabe von Förderung des Landes Oberösterreich für touristische Infrastruktureinrichtungen und Filmproduktionen mit touristischem Oberösterreich-Bezug. Eine Vergabe von Förderungen ist ausschließlich auf Basis dieser Richtlinie abgeleiteter spezifischer Programmdokumente möglich.
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