Wer wird gefördert?
Wassergenossenschaften mit den Zwecken der Regelung des Boden-Wasser-Haushaltes bzw. der Betreuung und Instandhaltung von Regulierungswasserbauten, welche Mitglied der OÖ WASSER Genossenschaftsverband eGen sind.
Was wird gefördert?
- maschinelle Vorfluterinstandsetzung
- manuelle Vorfluterinstandsetzung
- Maßnahmen an Hauptanlageteilen zur Sicherstellung und Verbesserung eines
geordneten Anlagenbetriebes
Was wird nicht gefördert?
- Dienstleistungen der Abt. Wasserwirtschaft / Wassergenossenschaftlicher Bau- und Servicedienst, welche über Kostenbeiträge zur Verrechnung gelangen
- Verfahrens- und Verwaltungsgebühren sowie staatliche Abgaben
- bewilligungspflichtige Vorhaben ohne Vorliegen der entsprechenden Bewilligung
Wie wird gefördert?
Das Ausmaß der Förderung für Maßnahmen gem. Pkt. 6.2 Z 1 beträgt max. 2/3 der anerkannten tatsächlichen Baukosten jedoch max. 7.000,-- Euro in einem Zeitraum von 3 Jahren. Die anerkannten Kosten müssen mind. 500,-- Euro betragen.
Das Ausmaß der Förderung für Maßnahmen gem. Pkt. 6.2 Z 2 beträgt pauschal 2,00 Euro/lfm, wobei sich eine Mindestauszahlungssumme von 500,-- Euro ergeben muss.
Das Ausmaß der Förderung für Maßnahmen gem. Pkt 6.2 Z 3 beträgt max. 40 % der
anerkannten Kosten, wobei eine Höchstgrenze von 10.000,-- Euro festgesetzt wird. Die
anerkannten Kosten müssen mind. 2.000,-- Euro betragen.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Neben den in der Förderungserklärung angeführten Bedingungen gelten folgende zusätzliche Kriterien:
- die Maßnahmen bedürfen vor Maßnahmensetzung der Abstimmung mit der Förderstelle
- Maßnahmen gem. Pkt. 6.2 Z 2 müssen im Einklang mit einem Konzept zur nachhaltigen Vorfluterbewirtschaftung stehen
- Fristgerechte Antragstellung, wobei der Zeitpunkt des Einlangens der maßgebliche ist
- Vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Förderung der Mitglieder der OÖ WASSER Genossenschaftsverband eGen idgF bzw. der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Abwicklung / Antragstellung
Erforderliche Unterlagen
- Projekt
- Planunterlage mit Darstellung des Maßnahmengebietes (falls kein Projekt vorliegt)
- Bewilligungsbescheide bzw. Nachweis der Bewilligungsfreiheit
- Baudokumentation
Formular
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Landes-Förderprogramm für Mitgliedsgenossenschaften des OÖ Wasser Genossenschaftsverbands eGen (UWD-WW/E-6)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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Weiterführende Informationen
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Landes-Förderprogramm 2021 für Mitgliedsgenossenschaften der OÖ WASSER Genossenschaftsverband eGen
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Volltext des Förderprogramms