Förderung zur Sicherstellung funktionierender Meliorationsanlagen

Förderung zur Erhaltung von Meliorationsanlagen für eine nachhaltig ökologisch orientierte Landwirtschaft.

Wer wird gefördert?

Wassergenossenschaften mit den Zwecken der Regelung des Boden-Wasser-Haushaltes bzw. der Betreuung und Instandhaltung von Regulierungswasserbauten, welche Mitglied der WASSER Genossenschaftsverband eGen sind.

Was wird gefördert?

  1. maschinelle Vorfluterinstandsetzung
  2. manuelle Vorfluterinstandsetzung
  3. Maßnahmen an Hauptanlageteilen zur Sicherstellung und Verbesserung eines
    geordneten Anlagenbetriebes

Was wird nicht gefördert?

  • Dienstleistungen der Abt. Wasserwirtschaft / Wassergenossenschaftlicher Bau- und Servicedienst, welche über Kostenbeiträge zur Verrechnung gelangen
  • Verfahrens- und Verwaltungsgebühren sowie staatliche Abgaben
  • bewilligungspflichtige Vorhaben ohne Vorliegen der entsprechenden Bewilligung

Wie wird gefördert?

Das Ausmaß der Förderung für Maßnahmen gem. Pkt. 6.2 Z 1 beträgt max. 2/3 der anerkannten tatsächlichen Baukosten jedoch max. 7.000,-- Euro in einem Zeitraum von 3 Jahren. Die anerkannten Kosten müssen mind. 500,-- Euro betragen.

Das Ausmaß der Förderung für Maßnahmen gem. Pkt. 6.2 Z 2 beträgt pauschal 2,00 Euro/lfm, wobei sich eine Mindestauszahlungssumme von 500,-- Euro ergeben muss.

Das Ausmaß der Förderung für Maßnahmen gem. Pkt 6.2 Z 3 beträgt max. 40 % der
anerkannten Kosten, wobei eine Höchstgrenze von 10.000,-- Euro festgesetzt wird. Die
anerkannten Kosten müssen mind. 2.000,-- Euro betragen.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Neben den in der Förderungserklärung angeführten Bedingungen gelten folgende zusätzliche Kriterien:

  • die Maßnahmen bedürfen vor Maßnahmensetzung der Abstimmung mit der Förderstelle
  • Maßnahmen gem. Pkt. 6.2 Z 2 müssen im Einklang mit einem Konzept zur nachhaltigen Vorfluterbewirtschaftung stehen
  • Fristgerechte Antragstellung, wobei der Zeitpunkt des Einlangens der maßgebliche ist
  • Vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Förderung der Mitglieder der WASSER Genossenschaftsverband eGen idgF bzw. der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF 

Abwicklung / Antragstellung

Erforderliche Unterlagen

  • Projekt
  • Planunterlage mit Darstellung des Maßnahmengebietes (falls kein Projekt vorliegt)
  • Bewilligungsbescheide bzw. Nachweis der Bewilligungsfreiheit
  • Baudokumentation  

Formular

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: