Beobachtungssonden

Wasserrechtl. bewilligte Anlagen mit ihrem Namen, dem Realisierungsstatus und durch die Wasserbuchpostzahl (Bezirksnummer/laufende Nummer), welche den Ort der physischen Urkundensammlung darlegt. Der Ort ist die Bezirksverwaltungsbehörde. Die Eintragung in das Wasserbuch erfolgt ca. drei Monate nach Gültigkeit des Bescheides.

Beobachtungssonden werden hauptsächlich als zusätzliche Messmöglichkeiten (quantitative Messung) im Zuge von Grundwasser-Beweissicherungen eingerichtet.
Metadaten
Datenverantwortliche Stelle Land Oberösterreich, Abteilung Wasserwirtschaft
Veröffentlichende Stelle Land Oberösterreich
Kategorie Umwelt und Natur
Schlagworte Umweltüberwachung
zeitliche Ausdehnung (Anfang) 01.01.2001
Aktualisierungszyklus unbekannt
Datenqualität/Herkunft Digitalisierung aus Plänen von wasserrechtl. bewilligten Projekten (z.B. Abwasserentsorgung, Wasserversorgung); Maßstäbe der Erfassung liegen zwischen 1:1000-1:50000. Geeignet für die Auffindung der Wasserrechte - rechtlich verbindlich ist das Wasser
Weiterführende Informationen
Eindeutiger Identifikator f5cfa532-07f3-461f-9bb1-397f2365ebbd
Datum des Metadatensatzes 2018-01-02
Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0

 

Datensatz oder Dienst:

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