Die täglich aktualisierte Prognosen der Zentralanstalt für Meterologie und Geodynamik (ZAMG) und auch die persönlichen Wahrnehmungen des Forsttechnischen Dienstes der Bezirkshauptmannschaft Perg beurteilen aktuell für den Bezirk Perg die Waldbrandgefahr als erhöht, nachdem es seit längerer Zeit nicht mehr flächendeckend geregnet hat und auch sommerliche Temperaturen das ihre dazu beigetragen haben. So kann bereits durch Unachtsamkeit beim Hantieren mit Feuer ein Waldbrand ausgelöst werden.
Um der Gefahr von Waldbränden bei der aktuell anhaltenden Trockenheit vorzubeugen, hat nun die Bezirkshauptmannschaft Perg mit heutigem Tage die Waldbrandschutzverordnung 2018 nach den forstgesetzlichen Bestimmungen erlassen. Somit ist in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Perg ab sofort jegliches Anzünden von Feuer, einschließlich des Rauchens, in Waldgebieten, Waldrandnähe und dem Gefährdungsbereich des Waldes verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Ein Verstoß gegen die Waldbrandverordnung kann mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft werden. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen auch nebeneinander verhängt werden.
Rückfragen zum Thema beim Forsttechnischen Dienst der Bezirkshauptmannschaft Perg unter (+43 7262) 551-67 471.
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