Wer wird gefördert?
- Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer im Sinne der Richtlinie sowie
- bestehende Unternehmen, die entweder Mitglieder der Sparte „Tourismus- und Freizeitwirtschaft“ oder der Sparte „Transport und Verkehr“, eingeschränkt auf Mitglieder der Fachvertretungen „Seilbahnen“ und „Schifffahrtsunternehmungen“ bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind.
Was wird gefördert?
- Errichtung (Um-, Zu- und Neubau) von Gebäuden,
- Anschaffung von Einrichtung, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Maschinen und Anlagen,
- Planung und Beratung, soweit diese Honorare als Anschaffungsnebenkosten zu qualifizieren sind,
- Umsetzung von Pre-Opening-Marketing- und Vertriebsaktivitäten,
- Übernahme eines Unternehmens, nicht jedoch anteilige Kosten des Grunderwerbs.
Wie wird gefördert?
- Kooperationsförderung „TOP-Jungunternehmerförderung“
- Kooperationsförderung „TOP-Zuschuss“
- Kooperationsförderung „ERP-Qualitätsoffensive Oberösterreich“
- Kooperationsförderung „TOP-Kredite“
- Förderung durch das Land Oberösterreich („Zuschüsse“)
Die näheren Details zur Landesförderung sind aus den unten angeführten Kurzinformationen zu entnehmen.
Formular
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Innovations- und Wachstumsprogramm für die OÖ. Tourismus- und Freizeitwirtschaft (IWT) (LWLD-Wi/E-56)
Kooperationsförderung (ERP-Kredit, TOP-Impuls-Kredit, TOP-Zuschuss) - Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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Innovations- und Wachstumsprogramm für die OÖ. Tourismus- und Freizeitwirtschaft (IWT) (LWLD-Wi/E-55)
Zuschüsse des Landes Oberösterreich - Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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Kurzinformationen