Innovations- und Wachstumsprogramm für die Oö. Tourismus- und Freizeitwirtschaft (IWT) im Zeitraum 01.07.2014 – 31.12.2023

Investitionsförderung für JungunternehmerInnen im Sinne der Richtlinie sowie für bestehende Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Oberösterreich.

Wer wird gefördert?

  • Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer im Sinne der Richtlinie sowie
  • bestehende Unternehmen, die entweder Mitglieder der Sparte „Tourismus- und Freizeitwirtschaft“ oder der Sparte „Transport und Verkehr“, eingeschränkt auf Mitglieder der Fachvertretungen „Seilbahnen“ und „Schifffahrtsunternehmungen“ bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind.

Was wird gefördert?

  • Errichtung (Um-, Zu- und Neubau) von Gebäuden,
  • Anschaffung von Einrichtung, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Maschinen und Anlagen,
  • Planung und Beratung, soweit diese Honorare als Anschaffungsnebenkosten zu qualifizieren sind,
  • Umsetzung von Pre-Opening-Marketing- und Vertriebsaktivitäten,
  • Übernahme eines Unternehmens, nicht jedoch anteilige Kosten des Grunderwerbs.

Wie wird gefördert?

  • Kooperationsförderung „TOP-Jungunternehmerförderung“
  • Kooperationsförderung  „TOP-Zuschuss“
  • Kooperationsförderung „ERP-Qualitätsoffensive Oberösterreich“
  • Kooperationsförderung „TOP-Kredite“
  • Förderung durch das Land Oberösterreich („Zuschüsse“)

 

Die näheren Details zur Landesförderung sind aus den unten angeführten Kurzinformationen zu entnehmen.

Formular

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