Energietechnologieprogramm (ETP)

Förderung der Entwicklung von innovativen Verfahren, Methoden und Produkten zur Steigerung der Engergieeffizienz und der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energie.

Wer wird gefördert?

FörderungswerberInnen können physische und juristische Personen, INKOBAs sowie sonstige Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und des Unternehmensrechts sein, die eine einschlägige Gewerbeberechtigung oder sonstige notwendige behördliche Befugnis besitzen. FörderungswerberInnen können weiters Forschungsinstitute und andere wissenschaftliche Institute sein. In jedem Fall muss der Sitz der FörderungswerberIn in Oberösterreich sein.

Was wird gefördert?

  • Entwicklung von innovativen Verfahren, Methoden und Produkten zur Steigerung der Engergieeffizienz und der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energie. Das angestrebte Projektziel muss ein wesentliches Neuheitselement aufweisen.
  • Technische Durchführbarkeitsstudien

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt.
Die Förderintensität ist abhängig von der Größe des Antragstellers in Anlehnung an den Unionsrahmen für Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Förderbar sind ausschließlich Kosten, die für das Vorhaben notwendig und im Förderungsantrag angeführt sind.

Abwicklung / Antragstellung

Das Förderansuchen muss vor Beginn der Projektdurchführung beim Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Wirtschaft und Forschung einlangen. Vor der tatsächlichen Antragstellung soll der Förderwerber die Möglichkeit einer fachlichen Beratung zur Antragstellung beim OÖ. Energiesparverband in Anspruch nehmen!

OÖ. Energiesparverband
Landstraße 45, 4020 Linz
Tel.: (+43 732) 7720-14380
E-Mail: office@esv.or.at
www.energiesparverband.at

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: