Wer wird gefördert?
Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind oder Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich werden.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist
- die externe Beratung (Modul 1) bei Gründungs- und Nachfolgevorhaben und die Nachfolgerechtsberatung durch die Wirtschaftskammer Oberösterreich (Modul 2) bei Nachfolgevorhaben (Teil A) und
- die externe Beratung bei Digitalisierungsvorhaben (Teil B). (Bei Digitalisierungsvorhaben können weitere Maßnahmen (z.B. IT-Dienstleistungen) Gegenstand der Förderung sein.)
Bei einer Betriebsnachfolge kann sowohl das Modul 1 (externe Beratung) als auch das Modul 2 (Nachfolge-Rechtsberatung durch die Wirtschaftskammer Oberösterreich) in Anspruch genommen werden.
Wie wird gefördert?
Die Landesförderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (De-minimis-Beihilfen) gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die näheren Details sind aus den unten angeführten Kurzinformationen zu entnehmen.
- Kurzinformation zur Richtlinie des Beratungsförderungsprogrammes des Landes Oberösterreich zur Stimulierung von Gründungs-, Nachfolge- und Digitalisierungsvorhaben in Oberösterreich für den Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 .
- Richtlinie zum Beratungsförderungsprogramm des Landes Oberösterreich zur Stimulierung von Gründungs-, Nachfolge- und Digitalisierungsvorhaben in Oberösterreich für den Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 .
- Leitfaden der Beratungs-, Informations- und Förderungsangebote für JungunternehmerInnen in Oberösterreich (Stand: 7. Dezember 2022) .
- Kurzinformation zum Programmdokument „Digital Starter 23“ .
- Programmdokument „Digital Starter 23“ .