Beratungsförderungsprogramm zur Stimulierung von Gründungs-, Nachfolge- und Digitalisierungsvorhaben in Oberösterreich im Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023

Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind und ein Gründungs-, Nachfolge- und/oder Digitalisierungsvorhaben planen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen, die Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind oder Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich werden.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist

  • die externe Beratung (Modul 1) bei Gründungs- und Nachfolgevorhaben und die Nachfolgerechtsberatung durch die Wirtschaftskammer Oberösterreich (Modul 2) bei Nachfolgevorhaben (Teil A) und
  • die externe Beratung bei Digitalisierungsvorhaben (Teil B). (Bei Digitalisierungsvorhaben können weitere Maßnahmen (z.B. IT-Dienstleistungen) Gegenstand der Förderung sein.)

Bei einer Betriebsnachfolge kann sowohl das Modul 1 (externe Beratung) als auch das Modul 2 (Nachfolge-Rechtsberatung durch die Wirtschaftskammer Oberösterreich) in Anspruch genommen werden.

Wie wird gefördert?

Die Landesförderung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (De-minimis-Beihilfen) gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilfenrecht, Nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die näheren Details sind aus den unten angeführten Kurzinformationen zu entnehmen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: