Tagesmütter und Tagesväter

Tagesmütter und -väter bieten neben der institutionellen Kinderbetreuung eine sehr flexible Form der Betreuung von Kindern bis zur Beendigung der Schulpflicht, maximal aber bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres in einem familiären Rahmen. Im Sinne der Integration ist auch eine Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigungen bzw. mit besonderen Bedürfnissen möglich.

Die Betreuung durch Tagesmütter und -väter erfolgt regelmäßig und entgeltlich für einen Teil des Tages

  • grundsätzlich im eigenen Haushalt oder
  • in Betrieben (Betriebstagesmütter und -väter) oder in
  • Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen nach Ende deren Öffnungszeiten.

Tagesmütter und -väter müssen persönlich und fachlich geeignet sein, sowie über entsprechende kindgerechte Räumlichkeiten für die Betreuung verfügen.

Tagesmütter und -väter benötigen für ihre Tätigkeit eine Bewilligung der Oö. Landesregierung, die schriftlich zu beantragen ist. Sie können bei einem Rechtsträger angestellt oder selbständig tätig sein und werden durch Organe der pädagogischen Aufsicht der Oö. Landesregierung regelmäßig überprüft.

Die gesetzliche Regelung für die Betreuung durch Tagesmütter und -väter erfolgt im Oö. Kinderbetreuungsgesetz. Ausgenommen von diesem Gesetz ist die Betreuung von Kindern durch bis zum dritten Grad Verwandte oder Verschwägerte, Wahleltern oder andere mit der Pflege und Erziehung betraute Personen.

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich an:

Bildungsdirektion OÖ
Abteilung Präs/7 - Elementarpädagogik
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
E-Mail bd-ooe.post@bildung-ooe.gv.at