Förderung von schadstoffarmen Personenkraftwagen
Ziel der Förderaktion
Mit dieser Sonderaktion soll der Kauf und der Einsatz von PKW's mit einem CO2-Ausstoß bis 110 g/km, unabhängig der Antriebsform, forciert werden. Dieselkraftwagen benötigen zusätzlich einen serienmäßig eingebauten Partikelfilter.
Wer wird gefördert?
Sämtliche natürliche und juristische Personen, die den angekauften schadstoffarmen PKW in Oberösterreich behördlich zugelassen haben.
Fahrzeuge die im Rahmen von klima:aktiv bzw. im Rahmen der Umweltförderung im Inland (Kommunalkredit) finanzielle Unterstützung aus Bundesmittel erhalten haben/werden, können nicht zusätzlich gefördert werden.
Hinweis:
Die Förderung ist vorwiegend für Endkunden bestimmt.
Autohändler, die schadstoffarme PKW auf die eigene Firma anmelden und zu einem späteren Zeitpunkt als Vorführwagen weiterverkaufen, werden nicht gefördert.
Der Käufer, die Käuferin des Vorführwagens kann jedoch selbstverständlich einen Antrag auf Förderung stellen.
Was wird gefördert?
Wer sich beim Kauf eines Erstwagens bzw. bei Rückgabe eines Leasing -oder Eintausch des bisher gefahrenen Personkraftwagens für einen PKW mit einem CO2-Ausstoß bis 110 g/km entscheidet, kann für diese Maßnahme eine einmalige Landesförderung in der Höhe von 10 Prozent der Nettokosten, max. jedoch 750 Euro erhalten.
Hinweis:
Pro Antragsteller/in wird nur ein Fahrzeug gefördert . Weiters ist darauf zu achten, dass der CO2-Ausstoß im Zulassungsschein eingetragen ist/wird. Sollte der CO2-Ausstoß im Zulassungsschein nicht ausgewiesen sein, so ist dies mittels Bestätigung vom Generalimporteur (oder Typenschein) der CO2-Ausstoß nachzuweisen.
Nicht gefördert werden: Gebraucht-, Eigenbau- und Umbaufahrzeuge
Leasingfinanzierung:
Wird ein Fahrzeug mit Leasing finanziert, so muss die Summe der Leasingraten und / oder die Anzahlung den errechneten Förderungsbetrag erreicht haben. Erst dann kann der Förderungsbetrag angewiesen werden.
Zusatzbonus für Elektroautos:
Antragsteller/innen, die zum Zeitpunkt des Kaufes Bezieher von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern (es zählt der Händler- bzw. Versorgermix und nicht ein etwaiger Produktmix - grüner Balken auf der E-Control-Homepage) sind oder einen Überschuss Strom aus einer eigenen anerkannten Ökostromanlage produzieren, erhalten einen zusätzlichen Bonus von 500 Euro.
Erforderliche Unterlagen:
- Vom Antragsteller/von der Antragstellerin vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Förderungsformular
- Kopie der Rechnung und Zahlungsbestätigung
- Kopie des Zulassungsscheines
- Bei Fehlen des CO2-Ausstoßes im Zulassungsschein: Bestätigung vom Generalimporteur (oder Typenschein) über den CO2-Ausstoß
- Kopie des Kaufvertrages für Alt- und Neufahrzeug
- Bei Leasingfahrzeugen - Kopie des Leasingvertrages
Bonusförderung:
- Nachweis über den Bezug von Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern (Kopie der Jahresabrechnung, Bestätigung des Energieversorgungsunternehmen, etc.)
- Bei eigener Ökostromanlage:
Anerkennungsbescheid für die Ökostromanlage
Angaben über erzeugten Ökostrom pro Jahr
Angaben über Strombezug aus dem öffentlichen Netz pro Jahr
Laufzeit:
Achtung:
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Einlangens in der Förderungsstelle gereiht. Anträge welche zum Zeitpunkt der Einreichung nicht vollständig sind, werden nicht bearbeitet. Sollten innerhalb von 4 Wochen die fehlenden Nachweise unaufgefordert nicht vorgelegt werden, gilt der Antrag als zurückgezogen.
Förderungsbasis:
Die Förderung entspricht den Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich insbesondere den § 2 Abs. 3 und 4 Umweltschutzmaßnahmen
- zur Vermeidung oder Verringerung von Umweltbelastungen durch Lärm und Erschütterungen
- zur Vermeidung oder Verringerung von Umweltbelastungen durch Luftverunreinigungen
Abwicklung/Antragstellung
Richten Sie Ihren Antrag mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Umweltschutz.
Formular:
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Elektro-, schadstoffarme Fahrzeuge (UWD-US/E-12)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung Umweltschutz


