Finanzamt
Für folgende Förderungen und Beihilfen liegt die Zuständigkeit nicht beim Land Oberösterreich sondern beim Bundesministerium für Finanzen (Finanzamt):
- Lohnsteuerausgleich
- Arbeitnehmerveranlagung
- Familienbeihilfe
- Mietzinsbeihilfe
- Fernpendlerpauschale
- Steuerausgleich
- Negativsteuerausgleich
- Familienstandsbescheinigung
- etc.
Weiterführende Informationen

