Aufgaben der Lebensmittelaufsicht

Lebensmittelaufsicht ist Konsumentenschutz und dient dem Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsschädigung oder Täuschung.

Die Lebensmittelaufsichtsorgane des Amtes der Oö. Landesregierung sind laufend unterwegs, um ihre Interessen als Verbraucher zu schützen (für Sie als Konsumenten eine bestmögliche Lebensmittelqualität sicherzustellen).

Welche Waren werden überprüft?

  • Lebensmittel (Pflanzliche- und tierische Lebensmittel, aber auch Nahrungsergänzungsmittel oder Zusatzstoffe,...)
  • Lebensmittelkontaktmaterialien (Werkzeuge, Geschirr, Besteck, Verpackungsmaterial,...)
  • Spielwaren
  • Kosmetische Mittel (Cremen, Lotionen, Kosmetik,...) 

Welche Betriebe werden kontrolliert?

  • Herstellerbetriebe (Fleischer, Bäcker, Konditoreien, Molkereien, Fischbetriebe, ...)
  • Gemeinschaftsverpflegung (Großküchen, ....)
  • Gastronomie (Gasthäuser, Würstelstände, ...)
  • Lebensmittelgroß- und Einzelhandel, sowie Lebensmittellagern
  • Hersteller und Vertreiber von kosmetischen Mitteln, Spielwaren, Geschirren und Geräten
  • Landwirtschaftliche Produzenten
  • Bauern- und Wochenmärkte
  • Messen, Zelt- und Sommerfeste

Was wird in den Betrieben überprüft?

  • Baulicher  Zustand der Betriebe (Anordnung, Größe und Ausstattung der Räume, ...)
  • Gerätezustand (Verwendbarkeit, Wartung, ...)
  • Warenzustand (sensorische Qualität, ...), Kennzeichnung (Zutaten, biologisch, ...) und Umgang mit den Waren
  • Eigenkontrollsystem des Betriebes inklusive Reinigungsplan, kritische Lenkungspunkte, Untersuchungszeugnisse, Rückverfolgbarkeit, ...
  • Vorsorgemaßnahme gegen Schädlinge
  • Personalschulung (Ausbildung, ...)
  • Personalhygiene (saubere Kleidung, keine offenen Wunden, Rauchverbot, ...)
  • Reinigung und Desinfektion
  • Kennzeichnung der Waren
  • Trinkwasserversorgung

Im Verdachtsfall und für bestimmte Monitorings werden in den Betrieben Warenproben entnommen und zur Untersuchung und Begutachtung an die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH weitergeleitet.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: