Amtsstunden und Kundenzeiten (Parteienverkehr) bei der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kontaktmöglichkeiten
Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Perg
Kundmachungen der Bezirkshauptmannschaft
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Verständigung über ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren vom 04.06.2026 bis 18.06.2026
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Einbau einer Klimaanlage im Standort 4310 Mauthausen, Kaplanstraße 5 auf dem Grundstück Nr. 841/6, KG Haid
BHPEBa-2026-99235/10-NB -
Verständigung über ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren vom 05.06.2026 bis 19.06.2026
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Änderung einer genehmigten Betriebsanlage durch Einbau einer Autoaufbereitung für die Innenreinigung und Pflege von PKW`s im Standort 4341 Arbing, Inkoba 1 auf dem Grundstück Nr. 1974, KG Arbing
BHPEBa-2026-135068/8-NB -
15. Juni 2026, 14:00 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Errichtung einer Betriebsanlage im Standort 4222 St. Georgen/Gusen, Mauthausener Straße 47
BHPEBa-2026-153823/5-NB -
17. Juni 2026, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Die LINZ NETZ GmbH beantragte mit Schreiben vom 2.4.2026 unter Vorlage eines Projektes die
Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für eine Querung des Kembbaches mit zwei 30 kV
Erdkabelleitungen und zwei Lichtwellenleiter für eine 30 kV-Trafostation und Kabellegung in
Grein, Lettental nb. 42a/Schaltstation sowie für eine Querung des Greinerbachs mit einer 30 kV
Erdkabelleitung und einem Lichtwellenleiter für eine 30 kV-Trafostation und Kabellegung in
Grein, Spitzfeldstr. g. 27 /Schaltstation in der Stadtgemeinde Grein. -
18. Juni 2026, 08:30 Uhr; Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch Errichtung einer Batteriespeicheranlage samt
Schallschutzwand im Standort 4342 Baumgartenberg, Baumgartenberg Nr. 76, auf dem Grund-
stück Nr. 106/5, KG Baumgartenberg
BHPEBa-2026-167540/6-NB
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Perg
Bekanntgaben der Bezirkshauptmannschaft
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KUNDMACHUNG nach §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) und §§ 85 Abs. 3 und 86b Bundesabgabenordnung (BAO)
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BHPEAL-2021-482434/37-IA
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Bekanntgabe - Seveso-Inspektion 2023
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Die Bezirkshauptmannschaft Perg hat am 21.08.2023 bei der Betriebsanlage der Ruspeckhofer GmbH, 4331 Naarn, Marktplatz 5, eine Seveso-Inspektion gem. § 84k Abs. 4 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl 194/1994 idF I Nr. 75/2023 durchgeführt
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
