Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Diese Hausordnung dient der Sicherheit unserer Kundinnen und Kunden und einem geordneten Dienstbetrieb.
Verordnung Schulsprengel Neue Mittelschule
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Altheim
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Aspach
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- Anlage .
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Neufestsetzung der Schulsprengel der öffentlichen Neuen Mittelschulen Braunau und Braunau-Ranshofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Eggelsberg
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Friedburg-Lengau
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hochburg-Ach
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Lochen am See
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mattighofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mauerkirchen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Munderfing
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen a.d.E.
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ostermiething
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- Anlage .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Johann am Walde .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Pantaleon
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- Anlage .
Bekanntgabe der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2022-785115 Lang Chemie gmbH, Braunau am Inn, Bekanntgabe der SEVESO Inspeektion vom 14.11.2023
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SEVESO Inspektion vom 14.11.2023 der Lang Chemie GmbH, Braunau am Inn
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BHBRBA-2022-793968 bzw. Ge20-68-2016, Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E. - Bekanntgabe der SEVESO Inspektion vom 10.11.2022
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SEVESO Inspektion vom 10.11.2022 der Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E.
Bekanntmachungungen der Veterinärabteilung
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau betreffend die Aufhebung einer infizierten Zone .
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau betreffend Einrichtung einer infizierten Zone zur Bekämpfung der Hochpathogenen Aviären Influenza .
Verordnungen / Verlautbarungen des forsttechnischen Dienstes
Bekanntmachungen der Grundverkehrskommission
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Bekanntmachung gem. § 5 Abs. 1 Oö. Grundverkehrsgesetz 1994
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Gst. Nr. 1251 und 1527/1
KG 40119 Munderfing
Gesamtfläche 9.899,00 m²
Verlautbarungen der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2024-120994, Peischer Martina, Aspach; Lokalaugenschein am 23.04.2024
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Errichtung und Betrieb eines Seebuffets zum Verkauf von Speisen und Getränken am Standort 4933 Aspach, Badeseestraße 47, auf Grst. Nr. 1000/4, KG Wildenau -
BHBRBA-2024-100532, Pointinger Wohnen GmbH, Moosbach; Verhandlung am 23.04.2024
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Errichtung eines Betriebsgebäudes für ein Wohnstudio, die Errichtung eines Ausstellungsraumes, eines Büros und eines Lagers samt Niederschlagswasserbeseitigung im Standort 5271 Moosbach, Moosbach 25, auf Grst. Nr. 289/6, KG und Gemeinde Moosbach
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BHBRBA-2024-62542, Hammerer Aluminium Industries Extrusion GmbH, Gemeinde Neukirchen/E., Kundmachung für die Bauverhandlung am 18. April 2024
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Ansuchen um baubehördliche Bewilligung für die Büroerweiterung in der Versandhalle des Presswerkes auf Grst. Nr. 1425/5, KG Mitternberg Gemeinde Neukirchen/E.
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BHBRBA-2024-82045, MRB GmbH, Braunau am Inn; Verhandlung am 22.04.2024
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Errichtung und den Betrieb eines Salzlagers, eines Salzsilos, eines Sozialgebäudes mit Garagen, einer Garage, einer Tankanlage, eines VbF-Lagers, eines Betriebsgebäudes mit Waschhalle, Garagen Lager, Werkstätte und Hackgutheizanlage, Manipulations- und Lagerflächen im Freien, sowie die Versickerung von Niederschlagswässern in Sickerbecken bzw. Sickermulden im Standort Lach 1, 5280 Braunau am Inn, auf den Grst. Nr. 357/1 und 358/3, KG Ranshofen
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BHBRBA-2023-420955, Hargassner Verwaltungs GmbH, Weng im Innkreis
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Errichtung einer Trafostation 1600 kVA, sowie einem zusätzlichen 400 kVA Notstromaggregat auf den Grst. Nr. 750 und 748/1, KG Weng
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BHBRBA-2024-82256, Fessl Bau GmbH, Maria Schmolln - Verhandlung am 18.04.2024
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Errichtung einer KFZ-Werkstätte auf Grst. Nr. 700, KG Oberminathal, Gemeinde Maria Schmolln
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BHBRBA-2024-108780, Porr Bau GmbH, Burgkirchen; Verhandlung am 18.04.2024
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Errichtung eines Bürogebäudes mit Arbeitszimmer inkl. Außenanlage und Lagerplatz, sowie die Versickerung der Niederschlagswässer aus Verkehrs-, Park- und Lagerflächen im Standort 5274 Burgkirchen, Mattighofnerstraße 101/1, KG St. Georgen an der Mattig, Gemeinde Burgkirchen
Verlautbarungen der Wasserrechtsabteilung
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Winkler Christine, St. Veit, Verhandlung für den 16.05.2024
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Winkler Christine
Wasserkraftanlage "Veitermühle", gemäß WBPZ 404/1931
- Feststellen des Erlöschens -
Wasserverband Ache, St. Veit, Verhandlung für den 16.05.2024
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Wasserverband Ache
Herstellung der Durchgängigkeit der Wehranlage WKA Winkler,
im St. Veiter Bach bei Fkm. 3,58, Gemeinde St. Veit im Innkreis
- wasserrechtliche Bewilligung -
Land Oberösterreich; Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Straßenneubau und -erhaltung, Schalchen, BHBRWA-2024-62427/7-WUG, Verhandlung 07.05.2024
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Land Oberösterreich
Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Straßenneubau und -erhaltung
Baulos "Umfahrung Mattighofen - Munderfing", Bauabschnitt 3, Stallhofen - Schalchen, B 147
Bau im HQ30-Bereich
- wasserrechtliche Bewilligung -
Land Oberösterreich; Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Straßenneubau und -erhaltung, Schalchen, BHBRWA-2024-62145/7-WUG, Verhandlung 07.05.2024
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Land Oberösterreich
Amt der OÖ Landesregierung, Direktion Straßenbau und Verkehr, Abteilung Straßenneubau und -erhaltung
Baulos "Umfahrung Mattighofen - Munderfing", Bauabschnitt 2, Munderfing - Stallhofen, B 147 Bau im HQ30-Bereich
- wasserrechtliche Bewilligung -
SMAD GmbH, Handenberg, Verhandlung für den 22.04.2024
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SMAD GmbH
Brunnenanlage, Betriebsanlage Leimhof,
Versuchsbrunnen auf Gst. Nr. 1354/1,
KG Adenberg, Gemeinde Handenberg
- wasserrechtliche Bewilligung
- Pumpversuch -
Guggenberger Erdbau GmbH, Pischelsdorf, Verhandlung für den 22.04.2024
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Guggenberger Erdbau GmbH
Wasserversorgungsanlage auf Gst. Nr. 1633,
KG Humertsham, Gemeinde Pischelsdorf a. E.
- wasserrechtliche Bewilligung
- Festlegung eines Schutzgebietes
Verordnungen
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau betreffend die Änderung des Bereitschaftsdienstes bestimmter öffentlicher Apotheken im Bezirk Braunau .
- Verordnung betreffend Erhöhung der Gebühr für die amtliche Hundemarke .
- L505 Mattseer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B147 Braunauer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B156 Lamprechtshausener Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
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Veordnung betreffend der Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken in Braunau
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Löwen-Apotheke
Stadtapotheke
Neustadt Apotheke -
Veordnung betreffend die Regelung über die Dienstbereitschaft von Apotheken
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Die Stadtapotheke, 4950 Altheim
Apotheke "Zum Kaiser Franz", 5230 Mattighofen -
Verordnung vom 25. November 2010
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Fahrverbot auf der B148 - Altheimer Straße
Kundmachungen gemäß § 13 AVG 1991
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.