Förderung von Verkehrssicherheitsmaßnahmen in Gemeinden

Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit in den Gemeinden.

Wer wird gefördert?

Gemeinden

Was wird gefördert?

  • Bauliche Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit
  • Gehsteige, Gehwege, Radwege sowie Geh- und Radwege (ausgenommen überregionale, touristische)
  • Fahrbahnteiler mit und ohne Querungshilfe
  • Schutzweg- bzw. Querungshilfenbeleuchtung

Wie wird gefördert?

11 % bis 44 % des Gemeindeanteils von den Errichtungskosten (maximal 200.000 Euro anerkanntes Investitionsvolumens pro Jahr) nach Abzug der Förderung des Straßenbauressorts, ohne Planungskosten. Der prozentuelle Fördersatz richtet sich nach der jährlichen Berechnung des Landeszuschusses gemäß „Gemeindefinanzierung Neu“.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

allgemein

  • normgerechte Errichtung

speziell

  • Hochbordstein bei Gehsteig, (Grün-)Streifen bei Gehweg, Ö-normgerechte Beleuchtung (Schutzweg bzw. Querungshilfe)
  • positive Stellungnahme der Abteilung Verkehr (Verkehrstechnik) für die zu fördernde(n) Maßnahme(n) (wesentliche Hebung der Verkehrssicherheit)

Abwicklung / Antragstellung

Formloses Ansuchen bei der Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr (Email: Foerderungen.GVOEV.Post@ooe.gv.at) mit genauer Bezeichnung der Maßnahme(n) (Lage, Länge, Breite, Höhe der Leistensteine etc.) und Vorlage einer Kostenschätzung (nicht vom Antragsteller) sowie die Bekanntgabe des Baubeginns.

Die Stellungnahme der Abteilung Verkehr (Verkehrstechnik) wird im Zuge der Bearbeitung von der Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr veranlasst.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: