Bürgschaften

Die Bürgschaften im Rahmen des Förderungsprogrammes „KGG-Bürgschaften“ soll Unternehmen, denen eine entsprechende Kreditbesicherung nicht in ausreichendem Maß möglich ist, eine Unterstützung bieten.

Wer wird gefördert?

Im Rahmen der Bürgschaften der OÖ. Kreditgarantiegesellschaft m.b.H. werden Bankkredite verbürgt.

Was wird gefördert?

Im Rahmen der Bürgschaften der OÖ. Kreditgarantiegesellschaft m.b.H. werden Bankkredite verbürgt.

Wie wird gefördert?

Die OÖ. Kreditgarantiegesellschaft m.b.H. übernimmt für Kredite gegenüber Kreditinstituten Ausfallsbürgschaften gemäß § 1356 ABGB.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die näheren Details können auf der Homepage der OÖ. Kreditgarantiegesellschaft m.b.H. / OÖ. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. entnommen werden.

Abwicklung / Antragstellung

Auskunft und Beratung

OÖ. Kreditgarantiegesellschaft m.b.H
Bethlehemstraße 3, 4020 Linz 
Tel.: (+43 732) 777 800-10

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: