Frühlingsboten (Foto: ChristArt - Fotolia)

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Bildungskonto


Wer wird gefördert?


  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das heißt in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen
  • Personen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, Personen in Elternkarenz und Wochengeldbezieherinnen
  • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach dem Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind und keine Leistungen des AMS erhalten
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen
  • Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
  • Selbständige Betriebsführerinnen und Betriebsführer
  • Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 1.500 Euro brutto beträgt
  • Ein-Personen-Unternehmen mit maximal zwei geringfügig Beschäftigten oder zwei Lehrlingen (in Summe max. zwei Personen)

Was wird gefördert?


  • Kurskosten für Bildungsmaßnahmen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?


  • Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
  • Die Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare, Meisterschulen, Fachakademien) müssen der berufsorientierten Weiterbildung oder der Umschulung dienen.
  • Die Bildungsmaßnahme muss in Bildungseinrichtungen, die über das Qualitätssiegel der Oö. Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen verfügen bzw. durch vergleichbare Verfahren zertifiziert sind, absolviert werden.
  • 75 Prozent der Bildungsmaßnahme muss absolviert sein und die Teilnahme bestätigt werden.

Abwicklung/Antragstellung


Der Förderungsantrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz (Antragsvorlage innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme) zu richten.

Formular:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-149 00
Fax (+43 732) 77 20-21 17 87
E-Mail bildungskonto@ooe.gv.at