Äschenbesatz

Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss aus Landesmitteln wird der Besatz mit heimischen Äschen in Äschengewässern gefördert.

Wer wird gefördert?

Fischereireviere sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Fischwässern

Was wird gefördert?

der Besatz mit heimischen Äschen in Äschengewässern

Wie wird gefördert?

nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Landesmitteln (Auszahlungsuntergrenze 70,00 Euro)

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Äschengewässer
  • Schonung des Äschenbestandes
  • Besatz mit heimischen Äschen
  • Vorlage von Originalrechnungen und -zahlungsbelegen, bei online-Buchungen ist die Überweisung durch die Umsatzliste, einen Kontoauszug oder eine Bankbestätigung nachzuweisen.

Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Land- und Forstwirtschaft zu richten.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: