Almschutz und Almentwicklung

Gefördert werden insbesondere Almverbesserungsmaßnahmen, Almrevitalisierungen, Verbesserungen der Infrastruktur (Verkehrserschließung, Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung) sowie bauliche Investitionen auf Almen.

Ziele dieser Fördersparte sind die nachhaltige Sicherung einer leistungsfähigen und umweltverträglichen Almwirtschaft sowie die planmäßige Entwicklung der oberösterreichischen Almen als wertvoller Lebens-, Natur-, Wirtschafts-, Erholungs- und Kulturraum.

Wer wird gefördert?

  • Natürliche Personen, die eine Alm im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften und bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern pensionsversichert sind
  • Agrargemeinschaften und Betriebskooperationen, die eine Alm bewirtschaften

Was wird gefördert?

  • Planung, Anlage, Wiederherstellung, Erhaltung oder Entwicklung von Almflächen, für die nicht bereits gemäß dem Österreichischen Agrarumweltprogramm (ÖPUL) oder der Sonderrichtlinie zur Umsetzung der forstlichen und wasserbaulichen Maßnahmen des Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums eine Förderung beantragt wurde
  • Almverbesserungsmaßnahmen
  • Verkehrserschließung und notwendige Helikoptertransporte
  • Bauliche Investitionen einschließlich der funktionell notwendigen technischen Einrichtungen wie etwa Weideroste und Weidezäune
  • Anlagen zur Wasser- und Energieversorgung sowie Abwasserentsorgung
  • Trennung von Wald und Weide

Wie wird gefördert?

  • Das Ausmaß der Förderung ist von der Förderwürdigkeit des Vorhabens abhängig.
  • Förderbeträge unter 100 Euro werden nicht ausbezahlt.
  • Eigenleistungen (unbare Aufwendungen) wie insbesondere Arbeitsleistungen, die Bereitstellung von Maschinen, Ausrüstung oder Material können insoweit anerkannt werden, als sie der bewilligenden Stelle durch Vorlage geeigneter Aufzeichnungen glaubhaft gemacht werden. Das Ausmaß der Förderung darf jenen Betrag nicht übersteigen, der sich im Rahmen der Endabrechnung bei Abzug der Eigenleistungen von den anrechenbaren Gesamtkosten ergibt. 
  • Für Förderungswerber, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist der Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer Berechnungsgrundlage, für pauschalierte Betriebe der Rechnungsbetrag exklusive Umsatzsteuer.

Voraussetzungen bei baulichen Investitionen (Modernisierungen)

  • Der zu fördernde Betrieb muss einen Arbeitsbedarf von mindestens 600 Arbeitskraftstunden und mindestens 3 ha landwirtschaftliche Nutzflächen aufweisen.
  • Für Investitionen ab 100.000 Euro ist ein Betriebskonzept vorzulegen.
  • Ein außerlandwirtschaftliches Einkommen des Antragstellers/der Antragstellerin darf 75.362 Euro nicht übersteigen.
  • Förderbare Kosten sind die anerkennungsfähigen Nettokosten laut vorgelegten Rechnungen samt Zahlungsbelegen.
  • Eigene Baumaterialien (etwa Bauholz), die zu marktüblichen Preisen bewertet werden, werden als förderbare Kosten anerkannt. 

Abwicklung / Antragstellung

Das Ansuchen ist mit Antragsformular an die Abteilung Ländliche Neuordnung (LNO) - Agrarbehörde Oberösterreich zu richten.

Achtung: Es können nur Kosten bzw. Rechnungen anerkannt werden, die nach dem Antragseingang bei der bewilligenden Stelle anfallen. Der Förderantrag muss daher vor der Durchführung einer Investitionsmaßnahme gestellt werden.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: