Diversifizierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe durch Energie aus nachwachsenden Rohstoffen sowie Energiedienstleistungen (6.4.2) LE 2014-2022

Nachstehender Inhalt und nachstehende Unterlagen zum Download gelten nur für bereits bis 31.12.2022 gestellte Anträge in der Förderperiode LE 2014-2022.
Informationen zur Antragstellung ab 01.01.2023 finden Sie auf der Homepage der Kommunalkredit Public Consulting GmbH. (KPC) unter Umweltförderungen.

Abwicklung / Antragstellung

Im Rahmen der Vorhabensart 6.4.2 wird die Errichtung oder der Ausbau kleiner Biomassewärmeanlagen unter 400 kW Gesamtleistung (Erzeugungs-, Leitungs- und Verteilanlagen; keine Kraftwärmekopplung), die Umrüstung bereits bestehender landwirtschaftlicher Biogasanlagen für landwirtschaftliche Substrate weg von einer Futtermittelkonkurrenz sowie Kleinanlagen zur Erzeugung flüssiger oder fester Energieträger aus nichtholzigen nachwachsenden Rohstoffen (Pelletier- oder Brikettieranlagen, Pflanzenölpressen, etc.) gefördert, bei denen die anrechenbaren Kosten 250.000 Euro Netto nicht übersteigen.

Seit dem 01.01.2023 ist eine Antragstellung in der Vorhabensart 6.4.2 des Programms Ländliche Entwicklung 2014-2022 nicht mehr möglich.

Bis zum 31.12.2022 gültig eingereichte Projekte können jedoch noch umgesetzt und fertiggestellt werden. Die Einreichung von Zahlungsanträgen ist weiterhin möglich. Die Fristen für die Fertigstellung und Endabrechnung des Projektes sind im jeweiligen Bewilligungsschreiben ersichtlich.

Alle bis zum 31.12.2022 gültig im Programm Ländliche Entwicklung 2014-2020 eingereichten Anträge, die bis zu einem der angeführten Stichtage die Unterlagen vollständig nachreichen, werden in das jeweilige nächstfolgende Auswahlverfahren einbezogen:

31. März 2023

30. Juni 2023

30. September 2023

Abrechnungsunterlagen für die Vorhabensart 6.4.2 Diversifizierung erneuerbare Energie

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: