Blick von oben auf  eine Landtagssitzung (Foto: Dipl.-Ing. Sonja Eichinger)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 

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Wie entsteht ein Landesgesetz


Wie kommen Gesetzesvorschläge in den Landtag?

Prinzipiell gibt es dafür vier Möglichkeiten:

  • von der Landesregierung ("Regierungsvorlage")

  • von mindestens drei Abgeordneten ("Initiativantrag")

  • von einem Ausschuss des Landtages ("Ausschussantrag")

  • als Initiative der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher

 

 

 

Ausschussantrag:
Eine Möglichkeit wie Gesetze
in den
Landtag kommen.

 

 

  Mit der
Veröffentlichung
im Landesgesetzblatt
tritt ein Gesetz in Kraft.

 

Die Abgeordneten beraten diese Initiativen in den Ausschüssen und - falls dies zur intensiveren Beratung notwendig ist - in Unterausschüssen. Deren Sitzungen sind nicht öffentlich.

Um bestimmte, aktuelle Themenbereiche intensiv mit Expertinnen und Experten zu diskutieren, kann der Landtag öffentliche Enqueten abhalten.

Die Abgeordneten nutzen darüber hinaus auch die Möglichkeit, sich im Rahmen von Informationsreisen, Hearings, Gesprächen und Besuchen unmittelbar vor Ort über aktuelle Entwicklungen in verschiedensten Themenbereichen zu informieren.

Öffentlich sind die Beratungen im Plenum des Landtages. Hier wird noch einmal diskutiert, bevor schließlich ein Gesetz beschlossen wird.

Damit ist das Verfahren allerdings noch nicht abgeschlossen: jeder Gesetzesbeschluss des Landtags wird der Bundesregierung übermittelt, die dagegen innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch erheben kann. Über diesen Einspruch kann sich aber der Landtag mit einem Beharrungsbeschluss hinweg setzen. In Kraft tritt ein Gesetz mit seiner Verlautbarung im Landesgesetzblatt.

 

Weiterführende Informationen:


  • Weg der Gesetzgebung - grafische Darstellung

    Hier finden Sie den Weg der Landesgesetzgebung vom Antrag bis zur Kundmachung im Landesgesetzblatt.
  • Was ist ein Landesgesetz?

    Im Bereich der Gesetzgebung zählt die Bundesverfassung die Aufgaben, die dem Bund zufallen auf, während alle nicht erwähnten Angelegenheiten durch eine Generalklausel den Ländern zukommen.

Innovative Gesetzgebung

 
Klar, deutlich, einfach und verständlich: so sollen die rund 190 oberösterreichischen Landesgesetze sein. Der Landtag hat sich dieses Ziel selbst gesetzt und versucht die Balance zu wahren zwischen Rechtssicherheit und Bürgernähe. Fokussiert ist diese Arbeit im Rechtsbereinigungs-Ausschuss des Landtages, der 1991 eingerichtet wurde und seither die Gesetzgebungsarbeit des Landtages insgesamt laufend begleitet. Im Rechtsbereinigungsausschuss wurde ein spezifisch auf oberösterreichische Verhältnisse abgestimmtes Gesetzgebungsmodell entwickelt, das aus vier Phasen besteht:

 

  • Deregulierung, unabhängige Überprüfung

    Gesetze, die nicht mehr zeitgemäß sind oder die überflüssig geworden sind, werden vom Landtag abgeschafft.
  • Leitbild für die Erarbeitung von Normen

    Bei der Erarbeitung von Gesetzestexten achten die Landtagsabgeordneten auf die Verständlichkeit, auf die Eigenverantwortung der Bürger/innen und auf die Kosten, die mit den einzelnen Bestimmungen verbunden sind.
  • Berechnung der Folgekosten

    Der Oö. Landtag entwickelte ein Modell für die Berechnung der Folgekosten eines Gesetzes.
  • Controlling/Evaluierung

    Mittels Controlling soll sichergestellt werden, dass die Zielvorgaben, die mit einem neuen Gesetz verbunden sind, erreicht werden.

Wenn Sie Fragen dazu haben wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-111 71
Fax (+43 732) 77 20-21 17 13
E-Mail verfd.post@ooe.gv.at