Landesgesetz über die bautechnischen Anforderungen an Bauwerke und Bauprodukte (Oö. Bautechnikgesetz 2013 - Oö. BauTG 2013)

Mit dem neuen Oö. Bautechnikgesetz 2013 erfolgt eine Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften

Vom Oö. Landtag wurden am 18. April 2013 die Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften, Bestimmungen zur Umsetzung der so genannten „EU-Gebäuderichtlinie“, verpflichtende Wärmedämmmaßnahmen bei bestehenden Gebäuden in bestimmten Fällen, die Liberalisierung der Brandschutzvorschriften für Bauten aus Holz, die Anpassung der Bestimmungen über die Barrierefreiheit an den harmonisierten Standard, Adaptierungen hinsichtlich der Stellplätze für Fahrräder, Adaptierungen der Abstandsbestimmungen durch Einbeziehung von Schutzdächern und Erleichterungen bei den Gemeinschaftsanlagen beschlossen.

Weiterführende Informationen

Das vorliegende Gesetz beinhaltet insbesondere Folgendes:

  • Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik zur Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften;
  • Umsetzung der baurechtlich relevanten Bestimmungen der neu gefassten so
    genannten EU-Gebäuderichtlinie;
  • Verpflichtende Wärmedämmmaßnahmen bei bestehenden Gebäuden in bestimmten
    Fällen;
  • Liberalisierung der Brandschutzvorschriften für Bauten aus Holz;
  • Anpassung der Bestimmungen über die Barrierefreiheit an den harmonisierten Standard;
  • Adaptierung der Anforderungen an verpflichtende Stellplätze für Fahrräder;
  • Änderungen bei den Abstandsbestimmungen durch Einbeziehung von Schutzdächern und Neuregelung der Ausnahmen;
  • Erleichterungen bei den Gemeinschaftsanlagen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: