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Stapell von Zeitungen (Foto: Erwin Wodicka/Fotolia.com)

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Amtssignatur des Landes Oberösterreich


Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt die Verwaltung auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur auf. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt.

 

Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Übereinstimmung eines Dokuments mit einer Abschrift, die beim Aussteller verbleibt, überprüft werden.

 

Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus

  • einer Bildmarke,
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.


Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)

  • Das Amt der Oö. Landesregierung und die
  • die Bezirkshauptmannschaften
    •  Schärding,
    •  Steyr-Land,
    •  Urfahr-Umgebung,
    •  Vöcklabruck,
    •  Wels-Land

 

verwenden bei von ihnen amtssignierten Dokumenten folgende Bildmarken:



Bildmarke ohne Rand (gesichert)
bei Verwendung auf farbigen Hintergrund


Bildmarke mit Rand (gesichert)
bei Verwendung auf weißem Hintergrund

 

Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments

 

Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte eine der beiden untenstehenden Adressen:

 

 


Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments


Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle.

 

Weiterführende Informationen