Überprüfungen und Audits durch die Lebensmittelaufsicht

Ziel der Lebensmittelaufsicht ist der Schutz des Konsumenten vor Gesundheitsschädigung und Täuschung. Die Lebensmittelkontrollore des Amtes der Oö. Landesregierung sind rund um die Uhr unterwegs, um für Sie als Konsumenten eine bestmögliche Lebensmittelqualität sicherzustellen.
Betriebsprüfungen umfassen folgende Bereiche:
- Baulicher Zustand der Betriebe (Anordnung, Größe und Ausstattung der Räume, ...)
- Gerätezustand (Verwendbarkeit, Wartung, ...)
- Warenzustand (sensorische Qualität, ...), Kennzeichnung (Zutaten, biologisch, ...) und Umgang mit den Waren
- Eigenkontrollsystem des Betriebes inklusive Reinigungsplan (kritische Lenkungspunkte, Untersuchungszeugnisse, Rückverfolgbarkeit, ...)
- Vorsorgemaßnahme gegen Schädlinge
- Personalschulung (Ausbildung, ...)
- Personalhygiene (saubere Kleidung, keine offenen Wunden, Rauchverbot, ...)
Im Verdachtsfall und für bestimmte Monitorings werden in den Betrieben Warenproben entnommen und zur Begutachtung an die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH weitergeleitet.
Weitere Aufgabenbereiche:
- Kontrolle der Qualität und Kenzeichnung bei Obst, Gemüse und Eier im Handel und auf Märkten nach dem Qualitätsklassengesetz.
- Kontrolle von Waagen nach dem Maß- und Eichgesetz
- Herstellerbetriebe (Fleischer, Bäcker, Konditoreien, Molkereien, Fischbetriebe, ...)
- Gemeinschaftsverpflegung (Großküchen, ....)
- Gaststätten, Würstelstände
- Lebensmittelgroß- und Einzelhandel
- Hersteller und Vertreiber von kosmetischen Mitteln, Geschirren und Geräten
- Landwirtschaftliche Produzenten
- Bauern- und Wochenmärkte
- Messen, Zelt- und Sommerfeste
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen


