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Land Oberösterreich

Abfall, Entsorgung

Mit Erlassung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002) BGBl.Nr. 102/2002, wurde dem Wunsch nach einer bundesweit einheitlichen Regelung der Behandlungs- bzw. Aufzeichnungspflichten für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle Rechnung getragen.


 

Nach dem AWG 2002 wird unterschieden in:

Unter den Bereich Abfall und Entsorgung fällt:


 

Weiterführende Informationen beim Amt der Oö. Landesregierung

 

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

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4400 Steyr

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