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Blick von oben auf  eine Landtagssitzung (Foto: Dipl.-Ing. Sonja Eichinger)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 

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Offizielle Publikationsorgane des oberösterreichischen Landesrechts


Das oberösterreichische Landesrecht (Landesgesetze, Verordnungen, Kundmachungen) wird im Landesgesetzblatt für Oberösterreich kundgemacht.

Einzelne Verordnungen mit begrenztem räumlichen oder zeitlichen Wirkungsbereich oder beschränktem Kreis von Normadressaten werden in der Amtlichen Linzer Zeitung kundgemacht.

Die authentischen Ausgaben dieser Publikationsorgane sind in gedruckter Form bei der unten angeführten Dienststelle erhältlich:

 

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-114 00
Fax (+43 732) 77 20-21 15 88
E-Mail pr.post@ooe.gv.at