Blick von oben auf  eine Landtagssitzung (Foto: Dipl.-Ing. Sonja Eichinger)

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Grösse und Kontrast

 
 
 
 
 
 

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Landesgesetz, mit dem das Oö. Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetz geändert wird


Anpassung infolge der Senkung des Wahlalters


Erstwähler bei Abgabe einer Wahlstimme in Wahlurne (Foto: Wodicka/Bilderbox) Der Oö. Landtag hat infolge der Senkung des Wahlalters (nunmehr: Vollendung des 16. Lebensjahres spätestens am Tag der Wahl) mit Beschluss vom 4. März 2010 eine Anpassung des Oö. Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetzes an die Verfassungsrechtslage.

 

 

 

 

 

Weiterführende Informationen

Infolge der Senkung des Wahlalters (nunmehr: Vollendung des 16. Lebensjahres spätestens am Tag der Wahl) ist eine Anpassung des Oö. Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetzes an die Verfassungsrechtslage notwendig geworden (Art. 16 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 sowie Art. 59 Abs. 6 und Art. 60 Abs. 4 Oö. L-VG).

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-114 51
Fax (+43 732) 77 20-21 48 15
E-Mail ikd.post@ooe.gv.at