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Gastgarten (Foto: Presseabteilung)

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Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht


Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) regelt die Erteilung, Versagung und Entziehung von Aufenthaltstiteln von Fremden sowie die Dokumentation des gemeinschaftsrechtlichen Aufenthaltsrechts.

Dem Amt der Oö. Landesregierung obliegen die fachliche Aufsicht, Rechtsauskünfte und Koordinierung des Vollzuges sowie die Quotenbewirtschaftung.

Zuständig für die Vollziehung des Gesetzes sind die jeweils nach dem (beabsichtigten) Wohnsitz zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden (Magistrate beziehungsweise Bezirkshauptmannschaften).

Die Bezirksverwaltungsbehörden  geben Auskünfte unter anderem über Art der Aufenthaltstitel, Dokumentation, Antragsformalitäten, Erteilungsvoraussetzungen, Integrationsvereinbarung.

 

 

Weiterführende Informationen

 

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Telefon (+43 732) 77 20-114 51
Fax (+43 732) 77 20-21 48 15
E-Mail ikd.post@ooe.gv.at