Familienhilfe
Die Familienhilfe in Oberösterreich bietet Familien in Krisensituationen ihre Unterstützung mit dem Ziel an, den gewohnten Lebensrhythmus der Familie aufrecht zu erhalten und besonders Kindern das Verbleiben im vertrauten Umfeld zu ermöglichen.
Schwierige Situationen können vor allem durch
- die Erkrankung oder den Tod eines Elternteils
- physische, psychische oder sonstige Überlastung einer Betreuungsperson
- Ausfall der Betreuungsperson einer Familie durch Kur-, Erholungs- oder Krankenhausaufenthalte, Schwangerschaft oder Entbindung entstehen
Die Familienhilfe kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn die Gefahr besteht, dass Kinder auf Grund der Notlage der Familie in einem Heim untergebracht werden müssten. Die Familienhilfe ist eine Leistung nach dem Oö. Sozialhilfegesetz und wird zu ca. 80 Prozent aus öffentlichen Mitteln finanziert.
Während die Familien(kurzzeit)hilfe in erster Linie auf die Deckung eines kurzfristigen Betreuungs- und Unterstützungsbedarfes (einige Wochen) ausgerichtet ist, bietet die Familienlangzeithilfe eine maximal dreijährige Unterstützungsleistung an. Die Familienlangzeithilfe kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn durch Tod, Unfall oder Krankheit der Weiterbestand der Familie gefährdet ist.
Für die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist ein Kostenbeitrag zu entrichten. Die Berechnung des individuellen Kostenbeitrages ist in der Oö. Sozialhilfeverordnung 1998, in der geltenden Fassung, geregelt und wird im Zuge eines Erstbesuches von der Caritas für Betreuung und Pflege berechnet.
Über das Angebot der Familienhilfe und den Kostenersatz informieren Sie die Caritas für Betreuung und Pflege, Hafnerstraße 28, 4020 Linz, Tel. (+43 732) 76 10-24 11, die Sozialberatungsstellen oder die Sozialabteilungen der Magistrate und Bezirkshauptmannschaften.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Soziales

