Hilfe im Katastrophenfall
Förderungen
Katastrophenschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften
Das Land OÖ hilft der Bevölkerung im Katastrophenfall mit zahlreichen Maßnahmen: Elementarschadensbeihilfe im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme von Gebietskörperschaften.Katastrophenschäden an landwirtschaftlichen Kulturen
Für nicht versicherbare Ernteschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, welche aufgrund eines Elementarereignisses auftreten, können Beihilfen in Aussicht gestellt werden.
Formulare
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Katastrophenfonds (56a) (LWLD-LFW/E-39)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln zur Behebung von Elementarschäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften
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Katastrophenfonds (56/FO) (LWLD-LFW/E-40)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln zur Behebung von Katastrophenschäden am Waldbestand
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Katastrophenfonds (LWLD-LFW/E-42)
Nachweis über die Kosten der Schadenserhebung
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Land- und Forstwirtschaft



